Souvenirs aus dem Sommerurlaub: Was ist erlaubt, was ist tabu?
Ob selbst behalten oder zum Verschenken – als schöne Erinnerung werden immer wieder Souvenirs aus dem Sommerurlaub mit nach Hause genommen. Doch bei welchen Urlaubsandenken sollte man aufpassen?
➤ Hier lesen Sie über Kroatien, Italien und Griechenland
Bei Ausfuhrverboten denkt man vor allem an Fernreisen sowie exotische Produkte. Doch auch bei Reisen innerhalb Europas sollte aufgepasst werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist etwa in Griechenland, der Türkei oder auch in Tschechien nur mit Genehmigung des örtlichen Kulturministeriums erlaubt
Es gibt aber auch länderspezifische Verbote, die man bei einer Reise in Europa kennen und beachten sollte.
Kurzer Überblick
Kroatien: So verlockend Muscheln, Steine und Sand auch sind – es ist Vorsicht geboten. "In Kroatien gibt es geschützte Arten von Muscheln bzw. Meeresschnecken. Außerdem darf unverarbeiteter Trüffel nur mit entsprechender Ausfuhrgenehmigung mitgenommen werden", so die ÖAMTC-Reiseexpertin. Die Details zum Artenschutz.
Italien: Auch an italienischen Stränden darf man sich nicht einfach bedienen: Dem italienischen Fremdenverkehrsamt (ENIT) zufolge ist es laut dortigem Schifffahrtsgesetz verboten, Sand und Muscheln mitzunehmen.
Griechenland: Hier ist es tabu, sich an Ausgrabungen zu bedienen. Archäologische Gegenstände dürfen nicht ohne Erlaubnis aus Griechenland mitgenommen werden. Das gilt auch für selbstgesammelte Steine bei archäologischen Stätten.
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