"Causa Tempelberg": Norbert Hofer blitzte gegen ORF ab

TV-Duell mit Norbert Hofer: Recherchepanne vor 1,2 Millionen.
Laut der Medienbehörde wurde das ORF-Gesetz nicht verletzt. Für Norbert Hofer ist die Entscheidung "sachlich nicht nachvollziehbar", die Begründung "lächerlich und ein Skandal".

Es war einer der heikelsten Momente in den TV-Duellen zur Bundespräsidentschaftswahl. ORF-Moderatorin Ingrid Thurnher warf Norbert Hofer vor, dass es einen Vorfall am Tempelberg nicht gab, von dem der Hofburg-Kandidat der FPÖ gerne erzählte. Die Wogen gingen auf allen Seiten hoch, auch ORF intern gab es Querelen. Am Ende beschwerte sich der FPÖ-Nationalratsabgeordnete und Dritte Nationalratspräsidenten bei der Medienbehörde KommAustria. Nun hat diese geurteilt.

In dem am Donnerstag verlautbarten Bescheid heißt es: "Der ORF hat in seiner am 19. Mai 2016 im Programm von ORF 2 ausgestrahlten Live-Sendung 'Das Duell' den damaligen Präsidentschaftskandidaten Ing. Norbert Hofer mit sorgfältig erlangten Rechercheergebnissen konfrontiert und dabei nicht gegen die im ORF-Gesetz ausgeführten Objektivitätsvorgaben verstoßen. " Damit ist Hofers Beschwerde abgewiesen.

Hofer: "Begründung ist ein Skandal"

Hofer will die Entscheidung nicht akzeptieren. Er werde den Rechtsweg beschreiten und Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen, kündigte sein Sprecher auf APA-Anfrage an. Die Entscheidung sei für Hofer "sachlich nicht nachvollziehbar", meinte er. "Vor allem die Begründung ist lächerlich und ein Skandal."

Gegen Bescheide der KommAustria kann Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben werden, danach sieht der Instanzenzug die Möglichkeit des Gangs zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH) beziehungsweise Verfassungsgerichtshof (VfGH) vor.

Was ist passiert?

Moderatorin Ingrid Thurnher hatte im Wahlkampf-Duell vor dem ersten Stichwahlgang den freiheitlichen Kandidaten Hofer mit seiner Schilderung einer Israel-Reise von vor bald drei Jahren konfrontiert, auf der er eigenen Aussagen zufolge Zeuge eines vereitelten Terroranschlags gewesen sei. Eine schwer bewaffnete Frau sei dabei getötet worden, hatte Hofer behauptet. Thurnher hielt dem in der Live-Sendung die Aussage eines israelischen Polizei-Sprechers entgegen, wonach es im Juli 2014 zu keinem derartigen Vorfall gekommen sei.

Bald nach der Sendung stellte sich heraus, dass es sehr wohl eine Schießerei gegeben hatte, bei der Sicherheitsbehörden eine Frau verletzten - und zwar eine unbewaffnete jüdische Israelin, laut Medien-Berichten Mitglied einer radikalen Sekte. Hofer legte daraufhin Beschwerde gegen den ORF ein. Dieser habe einen "falschen Eindruck vermittelt" und Thurner außerdem versucht, den Kandidaten mit Sprechen im Singsang-Ton oder Augenrollen "lächerlich zu machen", so Hofers Anwalt, der darin eine Verletzung des Objektivitätsgebots sah.

Medienbehörde anderer Meinung

Die Medienbehörde sieht das anders. In "aufwändiger Beweisermittlung" habe man "die Recherchetätigkeit des ORF gründlich untersucht", auch Zeugen wurden befragt. Heraus kam der Befund, "dass der ORF seine Recherchen auf Basis von Hofers öffentlichen Darstellungen zum Vorfall am Tempelberg mit bestmöglicher Genauigkeit und Sorgfalt durchführte, insbesondere auch durch das Interview mit dem israelischen Pressesprecher der Polizei".

Dass die Redaktion nicht sofort auf den "in wesentlichen Punkten anders gelagerten Vorfall" kam, kann "nach Auffassung der KommAustria nicht bemängelt werden". Selbst Hofer selbst habe keine Medienberichte im Verfahren vorgelegt, in denen von einem "wie auch immer gearteten Terrorangriff, bei dem jemand zu Tode gekommen wäre" die Rede war.

"Lächerlich machen"

"Aus den Verpflichtungen des Objektivitätsgrundsatzes bzw. den Anforderungen an die journalistische Sorgfalt kann nicht abgeleitet werden, dass jede denkbare Version einer Schilderung mit divergierenden Tatbestandselementen abgeklärt werden muss, bevor ein Betroffener mit Rechercheergebnissen konfrontiert wird", hielt die Behörde dazu fest. Zudem habe Hofer ja in der Sendung selbst Stellung nehmen können. "Die Konfrontation der Teilnehmer politischer Diskussionssendungen mit unerwarteten, jedenfalls aber vorab im Detail nicht bekannten Fragestellungen" stelle ein "wesentliches Merkmal einer Live-Diskussionssendung dar" und sei "folglich auch zu erwarten".

Dass Thurner versucht habe, Hofer "lächerlich zu machen", sah die KommAustria auch nicht. Es sei dem ORF-Gesetz nicht zu entnehmen, "dass die Moderatorin einer Live-Diskussionssendung das Objektivitätsgebot nur dann einhält, wenn sie im Verlauf einer emotional geführten Debatte selbst keinerlei Emotionen zeigt". Eine Herabwürdigung des Studiogastes sei in dem damaligen Verhalten Thurnhers jedenfalls nicht erkennbar.

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