Song Contest: Gegen Joost Klein wird nun nicht mehr ermittelt
Von Laurenz Reidinger
Joost Klein (26) wurde beim diesjährigen Eurovision Song Contest im schwedischen Malmö disqualifiziert, nachdem er eine angebliche Drohgebärde in Richtung einer Kamerafrau machte. Die Ereignisse sollen sich beim Halbfinalevent des Gesangswettbewerbs zugetragen haben. Eigentlich wäre dem Musiker nach den Bewertungen in dieser ersten Runde ein Platz im Finale bereits sicher gewesen, doch die Polizei nahm Ermittlungen gegen ihn auf. Nun gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass die Anschuldigungen rechtlich irrelevant seien.
Das Kamera-Team verstieß laut Sänger gegen Absprachen
Die Entscheidung der Behörden begründet der schwedische Staatsanwalt Fredrik Jönsson mit einem Mangel an Beweisen. Der niederländische Fernsehsender Avrotros hingegen rechtfertigte Kleins scheinbare Entgleisung damit, dass er am Weg von der Bühne gefilmt worden sei. Dies hätte gegen im Vorfeld getroffene Absprachen verstoßen. Der Sänger hätte seinen Unmut über besagte Übertretung im Vorfeld der Geste mehrmals deutlich zum Ausdruck gebracht.
Klein ist erleichtert
Der Manager des Musikers teilte Medien in dessen Heimatland mit, Klein sei froh, diese unsichere Phase jetzt überwunden zu haben. Er arbeite bereits an einem neuen Album. Bei Avrotos, welche die niederländischen Übertragungspartner des Song Contest sind, will man sich mit der Entlastung ihres diesjährigen Kandidaten nicht zufrieden geben. Man habe bereits vor Monaten beim Veranstalter, der Europäischen Rundfunkunion (EBU), Beschwerde gegen die damalige Entscheidung eingereicht, habe allerdings nie eine Antwort erhalten. Nun will der Sender erneut das Gespräch suchen und gibt bekannt: „Wir sind noch immer schwer enttäuscht, dass das europäische Abenteuer von Joost Klein und der gesamten Niederlande auf diese Weise brutal beendet wurde.“ Des Weiteren bezeichnete man die Disqualifikation als „unnötig und unangemessen.“
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