Skinhead-Reportage: FPÖ muss 17.000 Euro an Moschitz zahlen

Skinhead-Reportage: FPÖ muss 17.000 Euro an Moschitz zahlen
Fall geht auf Reportage aus dem Jahr 2010 zurück. Das Oberlandesgericht Wien wies die Berufung der FPÖ ab. Zugleich wurde die Entschädigung für Ed Moschitz erhöht.

Im schier endlosen Verfahren des ORF-Journalisten Ed Moschitz gegen die FPÖ hat nun wieder das Oberlandesgericht Wien gesprochen. Es wies die Berufung der FPÖ gegen die Entscheidung des Erstgerichts vom April 2016 ab. Zugleich wurde die Entschädigung an Moschitz erhöht, er erhält nun 17.000 Euro. Das teilte Moschitz' Anwältin am Mittwoch der APA mit.

Moschitz hatte sich gegen Vorwürfe der FPÖ gewehrt, er habe im Zuge von Dreharbeiten für eine "Am Schauplatz"-Reportage junge Skinheads zu (strafrechtlich relevanten) Neonazi-Sagern angestiftet. Passiert sein soll das bei einer Wahlkampf-Veranstaltung mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Jahr 2010. Das Ersturteil fiel zugunsten der FPÖ aus, das Oberlandesgericht Wien hob es jedoch auf. Daraufhin wurde die Causa am Landesgericht Wien erneut verhandelt, und Moschitz bekam recht: Der Richter sah den Wahrheitsbeweis für die Behauptungen der FPÖ nicht erbracht.

Dem schloss sich das OLG am Mittwoch an. Zugleich gab es der Berufung von Moschitz recht und erhöhte die Entschädigungssumme.

"Unerfreulich"

Für die FPÖ ist die Causa des Verfahrens von ORF-Journalisten Ed Moschitz gegen die Partei "unerfreulich zu Ende gegangen", sagte der freiheitliche Abgeordnete Johannes Hübner, dessen Kanzlei die FPÖ in der Causa bei Gericht vertrat, am Mittwoch gegenüber der APA. Die Partei werde nun eher keine weitere rechtlichen Schritte mehr ergreifen.

Denkbar wäre etwa die Anregung einer Nichtigkeitsbeschwerde durch die Generalprokuratur oder der die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Er schließe derartiges zwar nicht aus, erachte es aber als wenig wahrscheinlich, so Hübner. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) habe mit der Abweisung der FPÖ-Berufung "die zweite Entscheidung des Erstgerichts" bestätigt, so Hübner - und diese Entscheidung sei "nicht mehr realistisch bekämpfbar".

Es habe zwar "Indizien" für die Sicht der FPÖ gegeben, der "rauchende Colt" aber habe gefehlt und der Beweis sei daher vom Gericht als nicht erbracht erachtet worden, sagte der Abgeordnete. Daher gehe das Gericht nun davon aus, "dass es üble Nachrede gegenüber Moschitz war".

Gleichzeitig verwies Hübner darauf, dass die FPÖ anderer Ansicht ist - und dass das (vom OLG später aufgehobene) Ersturteil zugunsten der FPÖ ausgefallen war. Man nehme die Entscheidung - "so bedauerlich sie auch für uns ist" - zur Kenntnis.

Worum geht's?

Hintergrund der medienrechtlichen Auseinandersetzung ist eine "Am Schauplatz"-Dokumentation, für die Moschitz im März 2010 zwei jugendliche Skinheads zu einer FPÖ-Veranstaltung nach Wiener Neustadt begleitet hatte, wo es zu einer Begegnung mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache kam. Strache warf dem ORF-Redakteur vor laufender Kamera vor, die beiden Skinheads zu neonazistischen Parolen angestiftet zu haben. Was danach folgte, waren monatelange Auseinandersetzungen um angebliche "Sieg Heil"- oder "Heil Hitler"-Sager und Vorwürfe der FPÖ, wonach Moschitz beziehungsweise der ORF die Aufnahmebänder manipuliert hätten.

Strafrechtlich ist die Causa seit Mai 2013 erledigt, die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat ein Verfahren gegen Moschitz wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung und Beweismittelfälschung eingestellt, weil man keinen tatsächlichen Grund zur weiteren Verfolgung sah. Im Zuge der Ermittlungen stärkte der Oberste Gerichtshof (OGH) auch das Redaktionsgeheimnis des ORF und hielt fest, dass der ORF Bild- und Tonmaterial nicht herausgeben muss, wie es damals die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt verlangt hatte.

Daneben wehrte sich Moschitz in einem medienrechtlichen Verfahren gegen FPÖ-Vorwürfe, wonach er die jugendlichen Skins zu Nazi-Parolen angestiftet und danach die Videobänder des ORF manipuliert hätte. Moschitz klagte die Partei wegen übler Nachrede und Verletzung der Unschuldsvermutung. Um dieses Verfahren ging es am Mittwoch im OLG Wien.

Videointerview

2010 führte der KURIER ein Interview mit Philipp R. - einem der beiden Skinheads. Darin war auch die Reportage von Ed Moschitz Thema.

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