ORF: Der Tanz um die Rosenhügelstudios

ORF: Der Tanz um die Rosenhügelstudios
Der ORF bietet die Rosenhügelstudios günstiger als vorgesehen an. Der Grund könnte ein Restitutionsverfahren sein.

Es ist historisches Terrain: In den Rosenhügel-Studios erlebte der österreichische Film der dreißiger Jahre seine Blütezeit. Hier startete Paula Wessely mit "Maskerade" ihre Filmkarriere.

Der Filmklassiker wird auch im ORF immer wieder gespielt. Ob auch ORF-Chef Alexander Wrabetz und Finanzchef Richard Grasl Fans der Operette sind, ist unbekannt. Die Geschichte der berühmten  Filmstudios am Rosenhügel  dürfte Ihnen  aber  bekannt sein.  Falls nicht, dann hat sie ein Brief des Rechtsanwalts und Restitutionsexperten Martin Schuppich nun daran erinnert.

Die Rosenhügelstudios wurden 1936 "arisiert", der frühere Eigentümer, der  Wiener Filmproduzent Oskar Pilzer wurde enteignet, weil er Jude war.   Die Studios gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg  in den Besitz der Republik Österreich, seit 1988 ist der ORF Eigentümer.  Die Erben von Oskar Pilzer prüfen nun  Entschädigungsansprüche. Ihr Rechtsanwalt  Martin Schuppich möchte so rasch wie möglich ein entsprechendes Verfahren einleiten.  Für einen neuen Eigentümer würde das bedeuten, schon bald mit Forderungen konfrontiert zu werden.

Ist das der Grund, warum der ORF sein  Verkaufsangebot  in zweiter Ausschreibung deutlich verbessert hat?  Schon zum zweiten Mal seit 2008 stehen die Studios zum Verkauf. Während damals  14 Millionen Euro gefordert wurden, ist  die Liegenschaft jetzt um 10 Millionen zu haben. Allerdings, so schreibt Schuppich in dem Brief an Wrabetz: Es stehe dem ORF nicht an "über dieses Eigentum ohne zumindest gleichzeitige – ideelle und materielle Wiedergutmachung zu verfügen."

Der ORF kommentiert den Brief  nicht. Nur so viel: Einen Zusammenhang zwischen den Ansprüchen und   dem niedrigeren Preis gebe es nicht:  "Der in der Ausschreibung genannte Betrag stellt das Mindestgebot für unverbindliche Angebote dar und bedeutet nicht, dass wir nicht erwarten würden, einen höheren Preis zu erlösen. Nach Vorliegen dieser Angebote, die bis heute gelegt werden können, beginnen erst konkrete Verhandlungen. Das Mindestgebot hat definitiv nichts mit Restitutionsansprüchen zu tun," lautet das   ORF-Statement.

Darüber hinaus  gibt es einen zweiten Unsicherheitsfaktor beim Erwerb des Grundstücks:  Große Teile des Areals gelten laut Bundesdenkmalamt als schützenswert. Das Verfahren dazu läuft. Sollten die Bescheide des Denkmalamts bestätigt werden,  mindert das den Wert der Liegenschaft deutlich, denn eine wirtschaftliche Nutzung mit Neubauten in dieser Top-Lage (Hietzing) wird damit schwieriger.

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