Warum ORF-Streaming künftig etwas kosten soll

Warum ORF-Streaming künftig etwas kosten soll
Eine Gesetzeslücke befreit "Streaming-Only"-Haushalte von der GIS. Der Gesetzgeber handelt nicht. Also geht der ORF in die Offensive.

Der Sommer 2015 wirkt noch weit in die Zukunft: Damals entschied ein Höchstgericht, dass User, die den ORF nur via TVthek oder Radiostreaming konsumieren, keine Rundfunkgebühr zahlen müssen. Ein Wiener, der mit einem Breitbandanschluss, aber keinen herkömmlichen Fernseh- und Radioempfangsgeräten ausgestattet war, war bis zum Verwaltungsgerichtshof gezogen. Ende Juli bekam er vom Höchstgericht recht: Er und alle anderen, die solcherart die ORF-Angebote konsumieren, müssen keine GIS-Gebühr zahlen. Die ORF-Führung protestierte, blieb aber entspannt – die wenigen Haushalte, die so fernsehen, würde man schon aushalten.

Was folgte, war der Siegeszug von Netflix, höhere Bandbreiten und ein immer besserer Ausbau des eigenen Angebotes: Nicht mehr die Zukunft ist digital, sondern große Teile der Gegenwart.

Die große Lücke

„Strategisch steuern wir da auf ein Dilemma zu“, heißt es im ORF. Neben den Einnahmenrückgängen in der Werbung gerät die Streaminglücke zum großen Problem. Bis 2025 könnte die Zahl der Streaming-Only-Haushalte laut internen Berechnungen bei rund 12 Prozent liegen. Allein: Der Gesetzgeber, den der ORF seit 2015 um eine Lösung, etwa in Form einer Haushaltsabgabe bittet, erhörte das Unternehmen nicht. Nicht unter rot-schwarz, nicht unter türkis-blau und auf Sicht auch nicht unter türkis-grün. Die Corona-Krise ist nicht dazu angetan, den Bürgerinnen und Bürgern neue Gebühren aufzuhalsen, zumindest aus Sicht der ÖVP.

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