TVthek-Stream vom JVP-Parteitag war Verstoß gegen ORF-Gesetz

Junge ÖVP Stream ORFTVthek
Für Medienbehörde kein sendungsbegleitender Inhalt. Spruch noch nicht rechtskräftig

Für die laut dem vormaligen ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz nur 57 Abrufe auf der TVthek hat sich der ORF nun eine Verurteilung durch die Medienbehörde KommAustria eingefangen.In ihrem jetzt veröffentlichten Spruch hält sie fest, dass die Übertragung vom Parteitag der Jungen ÖVP auf der ORFTVthek sowie die zur Verfügungstellung als On-Demand-Video im letzten Mai „keine Informationen zur unterstützenden Erläuterung und Vertiefung des Sendungsinhalts der Spät-ZiB am 15.05.2021 enthielten und somit keine sendungsbegleitenden Inhalte darstellten. Der ORF hat somit den gesetzlich zulässigen Rahmen für Online-Inhalte überschritten." Der Spruch muss bei Erlangung der Rechtskraft eine Woche lang auf der TVthek veröffentlicht werden.

Drei Monate vor der Wahl der neuen ORF-Geschäftsführung hatte der damalige für die TVthek zuständige Online-Chef Thomas Prantner die Live-Übertragung des Bundestags der Jungen Volkspartei (JVP) via ORF-TVthek veranlasst. Das führte zu heftiger Kritik insbesondere von den  Journalisten des öffentlich-rechtlichen Senders. Die Übernahme des von der ÖVP selbst produzierten Signals der Veranstaltung sei aus journalistischer Sicht „völlig untragbar“, hieß es in einer Aussendung. Es entstehe der Eindruck der „politischen Wunscherfüllung“.

"Diese Entscheidung erfolgte aus journalistischen Gründen, da im Programm des Bundestags ein Auftritt von Bundeskanzler Kurz angekündigt war und wir aufgrund der aktuellen politischen Diskussion rund um eine mögliche Anklage gegen den Bundeskanzler im Interesse einer aktuellen Information des Publikums live dabei sein wollten", hielt damals Prantner fest. Der JVP-Parteitag war im ORF-TV letztlich nur eine Meldung in der Spät-ZiB und in einer „Bundesland heute-Ausgabe". 

 

Als unmittelbare Reaktion darauf veranlasste Wrabetz per interner Mitteilung, dass künftighin die TV-Chefredaktion die Entscheidung fällt, ob Livestreams auf der TVthek eingesetzt werden.

Der Spruch der Medienbehörde setzt dem ORF insgesamt bei "sendungsbegleitenden Inhalten" Grenzen. Es seien „sendungsbegleitende Inhalte“ nicht zulässig, die das Thema einer Sendung bloß als Anlass nehmen, um umfassend und weit über die Sendungsinhalte hinaus über dieses Thema zu berichten.

"Die kurze und knappe Nachricht in der Spät-ZiB, dass die Mitgliederversammlung der Teilorganisation einer politischen Partei online abgehalten wurde und wer die neue Vorsitzende ist, kann nach Auffassung der Behörde aber nicht vertiefend dadurch erläutert werden, dass eine primär an Mitglieder einer Teilorganisation einer Partei gerichtete Veranstaltung in voller Länge übertragen wird."

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