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Roland Weißmann klagt: Er will "Gerechtigkeit" und vier Millionen Euro

Ex-Generaldirektor Roland Weißmann bricht sein Schweigen. Es habe für ihn "nie die Unschuldvermutung gegolten", beklagt er. Eine Kündigung durch den ORF wolle er anfechten – und eine hohe Summe vor Gericht einklagen.
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Roland Weißmann will nach seinem Rücktritt als ORF-Generaldirektor um seine (finanziellen) Ansprüche und um seine Reputation kämpfen. Das machte er bei einem Hintergrundgespräch für Medien am Mittwoch im Beisein seines Anwalts Oliver Scherbaum deutlich.

Mit dem Abschluss des Compliance-Verfahrens im ORF, das kein Fehlverhalten zweifelsfrei konstatieren konnte, verspürt Weißmann Rückenwind. „Eine solche Debatte kannst du nicht gewinnen, aber die Verfahren gewinne ich jetzt.“ Er sagte aber auch: „Ich will keine Rache, ich will Gerechtigkeit. Ich bin niemanden böse, sondern professionell.“

Es geht um Druck, nicht gehaltene Zusagen und um Millionen – und es läuft auf einen großen Showdown vor den Gerichten hinaus. „Wir werden alle, die daran beteiligt waren, als Zeugen aufmarschieren lassen“, kündigte Weißmann an.

Seine Sicht der Ereignisse in Kurzform: Am 4. März wurde er von der Stiftungsratsspitze über Vorwürfe der sexuellen Belästigung, aufgestellt durch eine Mitarbeiterin, mit der früher eine private Beziehung gehabt habe, konfrontiert. Deren Hauptforderung: sein Rücktritt.

Egal, ob es stimmt

Er habe ihrer Darstellung immer widersprochen, so Weißmann. Die Antwort, die ihm Stiftungsratschef Heinz Lederer und Stellvertreter Gregor Schütze laut Anwalt übermittel haben: „Es ist völlig egal, ob es stimmt oder nicht.“ Es habe für ihn also keine Unschuldsvermutung gegeben, so Weißmann. Vielmehr hieß es: „Das geht sich nicht aus, du musst zurücktreten.“ Es sei immer darum gegangen, dass sonst der Schaden für den ORF bei Bekanntwerden der Vorwürfe zu groß sei.

Weißmann hat dem wenige Tage später entsprochen: „Es ist irrsinnig Druck aufgebaut worden. Auch Zeitdruck. Das werde ich nie vergessen.“ Aber anders als zunächst versprochen, wurden die Vorwürfe in einer ORF-Aussendung durch die Stiftungsratsspitze öffentlich gemacht. „Ungeprüft“, sagen Weißmann und sein Anwalt Scherbaum. Das hätte niemals passieren dürfen.

Und nach dem abgeschlossenen Compliance-Verfahren steht fest: Der Vorwurf der sexuellen Belästigung war weder nach dem Strafrecht noch dem Gleichbehandlungsgesetz zutreffend (siehe Bericht unten). Die nun völlig andere Einschätzung des Sachverhalts erklärt man mit von Weißmann vorgelegten Unterlagen. Details nennt er nicht: „Es ist eine höchstpersönliche Kommunikation. Und ich beteilige mich nicht an diesen Schmutzkübeln und einseitigen Darstellungen.“

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Kündigung angekündigt

Enttäuscht zeigte man sich aber darüber, was nach dem – aus Weißmanns Sicht – positivem Ergebnis passiert ist: ORF-Interimschefin Ingrid Thurnher will die Kündigung aussprechen – so ihr Aviso via Aussendung. Wegen des „Anscheins eines unangemessenen Verhaltens.“ Er habe davon aus den Medien erfahren, sagt der beurlaubte Weißmann – inzwischen formal „nur“ noch Hauptabteilungsleiter im ORF. In seinem Briefkasten sei die Kündigung bisher nicht gelegen.

Klar ist aber schon, was danach passiert: „Wir werden die Kündigung anfechten“, sagt Anwalt Scherbaum. Es handle sich eindeutig um eine Motivkündigung aus sittenwidrigen Gründen. Es gebe im Arbeitsrecht keinen „Anschein“. Tatsächlich habe aber der Arbeitgeber seine Fürsorgepflichten nicht wahrgenommen. „Wir werden deshalb auch eine Schadenersatzklage einbringen.“

Millionenfrage

Der Anwalt stellte schon eine erste Rechnung auf, die auf den ORF zukommt: Ansprüche aus dem Generaldirektorenvertrag bis Ende 2026 – etwa 350.000 Euro brutto. Ansprüche aus einer sehr wahrscheinlichen zweiten Amtsperiode – etwa 2,3 Millionen Euro. Pensionskassenbeiträge – rund 250.000 Euro. Und immaterieller Schadensersatz aufgrund der Berichterstattung – rund eine Million Euro. Macht rund drei Millionen Euro.

Im Vergleichsfall wird zudem auch die Abfertigung für 31 Jahre im ORF fällig.

Eine stolze Summe, die im Fall des Falles die Frage von Regressforderungen bei jenen, die den Schaden verursacht haben, zum Thema macht: „Das obliegt dem ORF, aber wir sind auch der Meinung, dass man darüber zumindest nachdenken kann“, sagt Scherbaum.

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