ORF-Stiftungsrat will Weißmann-Bericht, Thurnher und Anwalt verweigern

Ergebnis der Compliance-Untersuchung dürfe nicht vorgelegt werden. Ton gegenüber Thurnher wird rauer.
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ORF-Interimschefin Ingrid Thurnher wird den Compliance-Bericht zur Causa Roland Weißmann nicht, wie von Stiftungsräten gefordert, veröffentlichen können. Das machte Anwalt Christopher Schrank am Dienstagabend im Gespräch mit Journalisten klar. 

Schrank war  Teil der dreiköpfigen Untersuchungskommission und ist jetzt auch in die Compliance-Untersuchung um den ORF-Werbechef Oliver Böhm involviert.

Für den Ruf des ORF nicht förderlich sind indes Berichte von Boulevard-Medien über angeblichen Kokain-Konsum am Küniglberg. Eine Anfrage des KURIER, ob es korrekt sei, dass es eine entsprechende Untersuchung am Standort ORF-Zentrum gebe, wurde wie folgt beantwortet: „Nein, das ist nicht korrekt.“

Dass der Compliance-Bericht zur Causa Weißmann nicht veröffentlicht wird, sei rechtlicher Standard bei derartigen Compliance-Verfahren und mit den betroffenen Personen und deren Anwälten auch so vereinbart. Da  seien ganz wesentliche Persönlichkeitsrecht betroffen und „die sind einfach zu schützen“, erklärte Anwalt Christopher Schrank, der Teil der dreiköpfigen Untersuchungskommission war. Dieser Bericht sei nicht für die Öffentlichkeit gedacht und „das ist absolut üblich in derartigen Verfahren.“

Darüber gibt es im Vorfeld der Stiftungsratsitzung am nächsten Donnerstag einigen Unmut. Eigentlich sollte dort Thurnher, quasi als Retterin in der Not, zur  Generaldirektorin für die letzten Monate der Geschäftsführungsperiode bis Ende 2026 gekürt werden. Doch der Ton wird ihr gegenüber nun rauer. ÖVP-Freundeskreissprecher Gregor Schütze kritisiert eben in einem Brief an Thurnher und alle weiteren Stiftungsräte die "vollständige Unterdrückung" des Berichts und forderte ein rechtliche Klarstellung. Schütze war an der Seite von Stiftungsratsvorsitzendem Heinz Lederer (SPÖ) beim entscheidenden Treffen involviert, als Weißmann nach den Vorwürfen einer Mitarbeiterin, die er zurückwies, zurücktrat. 

Auch ORF-Generaldirektorin Ingrid Thurnher hat nur den Bericht, nicht die vorgelegten Unterlagen zu sehen bekommen, was ebenfalls schriftlich festgelegt worden sei, wie Schrank erklärte.  Und „als Anwaltskanzlei unterliege man einer strengen anwaltlichen Verschwiegenheit.“

PLENARSITZUNG ORF-STIFTUNGSRAT: THURNHER

Ingrid Thurnher, Interims-Generaldirektorin ORF

Der Anwalt stellte nochmals klar, dass der Vorwurf der sexuellen Belästigung weder nach dem Strafrecht noch nach dem Gleichbehandlungsgesetz zutreffend war. Zur Beurteilung habe man Transkripte von Telefonaten, Auszüge aus Chats, „aber leider keine vollständigen Screenshots sämtlicher Chats“, sowie Fotos bekommen. Die Kommunikation in dieser Form habe im Jahr 2020 begonnen, also noch bevor Weißmann Generaldirektor geworden war, und endete Mitte 2023. „Einfach wie der Verlauf dieser Kommunikation war, wie auf Antworten oder wie auf Nachrichten geantwortet worden ist, hatten wir nicht den Eindruck, dass eine Seite jetzt an dieser Beziehung nicht interessiert gewesen wäre“, erklärte Schrank

Auch sei das Dienstverhältnis im Sinn des Schaffens eines negativen Arbeitsumfelds oder der Beeinflussung der Karriereentwicklung nie ein Thema gewesen. „Für leitende Mitarbeiter gelten hohe Anforderungen, sie sollten kein Verhalten setzen, das Anschein eines unrechtmäßigen Verhaltens hat. Deshalb war die Kündigung des Dienstverhältnisses zu Roland Weißmann auch im Ermessen des Unternehmens ein logischer Schritt.", so Schrank.

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