ORF-Novelle fällt im Bundesrat durch

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Gesetzesänderungen erhalten keine Mehrheit in der Länderkammer. Aber kein Beharrungsbeschluss notwendig

Der Bundesrat hat dem ORF-Reformpaket die Zustimmung verweigert. Die entsprechende Abstimmung in der Länderkammer am Mittwoch nach einstündiger Debatte entlang der Parteigrenzen, die namentlich vorgenommen wurde, ging mit 29:29 Stimmen unentschieden aus. Zwei Bundesräte der Regierungsfraktionen waren, u. a. wegen Mutterschutz, entschuldigt.

Damit ist das Gesetzesvorhaben, das unter anderem die Einführung eines ORF-Beitrages für alle Hauptwohnsitze bringen soll, allerdings nur acht Wochen aufgeschoben. Laut APA wird es aber nicht an den Nationalrat rückverwiesen, weil es mit der Stimmengleichheit technisch gesehen auch nicht abgelehnt wurde. Aus dem Medienministerium von Susanne Raab (ÖVP), die auch an der Debatte teilnahm, hieß es dazu: "Es entsteht dadurch keine Verzögerung. Das Gesetz tritt wie geplant am 1. Jänner 2024 in Kraft.“

Haushaltsabgabe

Anfang Juli hatte der Nationalrat die Regierungsvorlage mehrheitlich angenommen. Diese soll einen neuen ORF-Beitrag in Höhe von 15,30 Euro pro Monat (statt 18,59 Euro) in Form einer Haushaltsabgabe bringen. Bisher wurde die GIS-Gebühr eingehoben, wenn man Empfangsgeräte besaß - reine Online-Nutzer waren davon ausgenommen. Das hatte der Verfassungsgerichtshof gekippt, was eine Neuregelung notwendig macht. 

Auch soll der ORF mehr Möglichkeiten im digitalen Raum erhalten, muss aber ein Sparpaket, Werbebeschränkungen und schärfere Transparenzbestimmungen in Kauf nehmen.

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