Deutschland: Debatte über geplante Rundfunkreform

ARD und ZDF
Die öffentlich-rechtlichen TV-Sender in Deutschland protestieren gegen die geplante Rundfunkreform. Sender sollen eingespart bzw. zusammengelegt, Kosten reduziert werden. Ein Überblick über die Debatte.

Wer auf Instagram der ARD-Nachrichtensendung „Tagesschau“ folgt, hat in den vergangenen Tagen des Öfteren schwarzgesehen. Oder besser gesagt: Er hat ein schwarzen Bild gesehen, auf dem „Was ist hier los?“ steht. Es sind Beiträge des offiziellen Accounts der "Tagesschau". Während das Profil sonst die aktuellen Nachrichten aufbereitet, sind einige von ihnen seit Mittwoch hinter den schwarzen Vierecken versteckt, der Begleittext unleserlich gemacht. Viele Social-Media-Nutzer fragen sich deshalb: Was ist hier los?

Los ist, dass in Deutschland seit Wochen über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestritten bzw. diskutiert wird, nachdem die Rundfunkkommission der Länder Ende September den Entwurf für einen Reformstaatsvertrag vorgelegt hatte. Der sieht diverse Änderungen vor, vor allem Kürzungen. Seither regt sich Widerspruch gegen die Pläne: Eine Petition etwa kämpft für den Erhalt des Kultursenders 3sat, sie wurde fast 150.000-mal unterzeichnet. 

Die „Tageschau“-Aktion soll zeigen, was der Beschluss des neuen Reformstaatsvertrags für die Social-Media-Kanäle der öffentlich-rechtlichen Sender bedeuten würde.

Aber, wie Der Spiegel online schreibtmüssen die "Tagesschau"-Accounts auf Instagram und TikTok nicht auf Grund der Reform gelöscht werden. "Richtig ist: Bereits 2023 identifizierte die ARD selbst etwa 140 ihrer 800 Social-Media-Kanäle, die sie aus Effizienzgründen streichen ließ. Seither wurden zum Beispiel einige Profile der Auslandsstudios der ARD gelöscht. Der ,Tagesschau'-Account gehört nicht dazu. Was sich durch die Reform allerdings ändern soll, sind die Inhalte, die künftig auf den Kanälen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zu sehen sein dürfen. Ein Entwurf sieht vor, das sogenannte ,Verbot der Presseähnlichkeit' zu stärken – und das könnte sich durchaus auf die erfolgreichen Accounts der ,Tagesschau' auswirken."

Das "Verbot der Presseähnlichkeit" soll regeln, wie viel Text öffentlich-rechtliche Sender online veröffentlichen dürfen. Eine ähnliche Debatte gab es auch in Österreich im Rahmen der Digitalnovelle des ORF-Gesetzes (lesen Sie an dieser Stelle mehr dazu). Während in Österreich der ORF immer noch auf ORF.at Texte veröffentlichen darf (maximal 350 Textbeiträge pro Woche) ist es in Deutschland, also öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in Deutschland generell verboten, Texte auf den eigenen Websites zu veröffentlichen, die keinen konkreten Bezug zu einer Sendung haben. Das Gesetz soll nun auch auf Social-Media-Kanäle ausgedehnt werden. Lediglich Eilmeldungen sollen auch weiterhin erlaubt sein.

Neben dem "Verbot der Presseähnlichkeit" sollen mindestens 16 Radiosender der ARD gestrichen werden, möglicherweise außerdem vier der zehn Spartenkanäle von ARD und ZDF. Die Pläne sehen vor, die Sender thematisch zusammenzulegen, sodass 3sat und ARTE, die Sender ZDFneo und One ebenso wie die Kanäle ARD alpha und ZDFinfo fusionieren könnten. Auch tagesschau24 und Phoenix sollen demnach künftig nicht mehr beide als eigenständige Kanäle bestehen bleiben. Geplant sind zum Beispiel die Streichung von kleineren TV-Sendern, eine Reduzierung der Radioprogramme der ARD-Häuser und eine Deckelung der Ausgaben für Sportrechte. Lediglich Kika und das Jugendangebot funk bleiben von der Reform unberührt.

Erhöhung der Rundfunkgebühren

Abseits der geplanten Reform gibt es auch hitzige Debatten zur Höhe des Rundfunkbeitrags.  Ab dem 1. Januar 2025 soll der Beitrag von 18,36 Euro auf 18,94 Euro monatlich ansteigen. Dieser Erhöhung müssen die Landtage zustimmen. Die Positionen liegen aber weit auseinander: Sachsen-Anhalt und Bayern wollen keine Erhöhung - sie betonen, dass zunächst Reformen greifen müssten. Andere Länder sind für eine Anhebung, auch mit Blick auf die erst langfristigen Effekte durch Reformen und die Inflation. 

Sollte diese Erhöhung, auf den die öffentlich-rechtlichen Sender verfassungsgemäß einen Anspruch haben, nicht kommen, dann erwägen ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Damit waren sie bereits 2021 erfolgreich. 

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