"Der Wegscheider": KommAustria geht in die nächste Runde

Die Wochenkommentare von ServusTV-Intendant Ferdinand Wegscheider sind Anlass für das Verfahren der Medienbehörde
Medienbehörde ergreift Rechtsmittel nach Aufhebung eines Bescheids wegen Verstoßes gegen das Objektivitätsgebot

Am Mittwoch durfte sich ServusTV-Intendant Ferdinand Wegscheider noch freuen. Das Bundesverwaltungsgericht hatten einen Bescheid der Medienbehörde KommAustria (nicht rechtskräftig) aufgehoben. Diese hatte in nach ihm benannten Sendungen von "Der Wegscheider" Verstöße gegen das Objektivitätsgebot festgestellt. Der Berufung des Red Bull Media House, zum dem ServusTV gehört, war stattgegeben worden. Der Chef des Salzburger Privatsenders sprach von einem wichtigen Etappensieg und einem Erfolg für unabhängigen Journalismus in Österreich.

Es war tatsächlich vorerst nur ein Etappensieg.

Nun ergreift die KommAustria ihrerseits Rechtsmittel, wie ein Behördensprecher am Donnerstag dem KURIER bestätigte. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun zu entscheiden, ob der Fall in die nächste Instanz geht. Das wäre dann der Verwaltungsgerichtshof.

Die Medienbehörde hatte in ihrem Bescheid beanstandet, dass in in Augenschein genommenen Sendungen "grob verzerrende Formulierungen und Darstellungen ohne ausreichendes Tatsachensubstrat durch den Moderator der Sendung Dr. Ferdinand Wegscheider verwendet wurden." Diese beschäftigten sich ausschließlich mit den Maßnahmen der Regierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, dabei insbesondere mit der Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus. Red Bull vertrat die Auffassung, dass die Sendungen, weil als Satire ausgeschildert, nicht unter das Objektivitätsgebot des AMD-Gesetz fallen.

 

 

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