Prozess gegen Armin Wolf: Urteil ergeht schriftlich

Armin Wolf
ACU-Austria hat "ZiB 2"-Anchorman auf Widerruf und Unterlassung der Bezeichnung "Corona-Leugner" geklagt.

Im Jänner hatte ein ganzseitiges Inserat von Gegnern der Anti-Coronamaßnahmen, die sich "Außerparlamentarischer Corona Untersuchungsausschuss Austria (ACU-Austria)" nannten, in Tageszeitungen für Aufregung gesorgt. Im Zuge der folgenden Diskussion hatte "ZiB 2"-Anchorman Armin Wolf die Betreffenden auf Twitter als "Corona-Leugner" bezeichnet, was Wolf eine Klage auf Widerruf und Unterlassung einbrachte. Diese wurde am heutigen Donnerstag am Handelsgericht Wien behandelt.

Urteil in frühestens vier Wochen

Ein Urteil steht nach Abschluss der Verhandlung indes noch aus. Dieses werde schriftlich ergehen, bestätigten der APA sowohl Anwalt Siegfried Zachhuber von der Klagsseite als auch Anwalt Michael Pilz, der Armin Wolf vertritt. Vonseiten des Gerichts sei hierbei ein Zeitraum von frühestens vier Wochen in Aussicht gestellt worden.

Im Kern geht es bei dem Verfahren um die Grundfrage, ob der Begriff "Corona-Leugner" als zulässige Meinungsäußerung respektive zulässige Tatsachenbehauptung gewertet werden kann.

Die Gruppe hatte sich im Jänner im Rahmen des "Außerparlamentarischer Corona Untersuchungsausschuss Austria - ACU" mit einem Inserat skeptisch zu Maskenpflicht, PCR-Tests und "Zwangsimpfungen" geäußert. Der KURIER brachte das Inserat, wies aber ein einem großen redaktionellen Beitrag darauf hin, was der Stand der Wissenschaft ist. Wolf kritisierte seinerseits den Abdruck auf Twitter und bezeichnete die Gruppe als "Corona-Leugner".

Prozess gegen Armin Wolf: Urteil ergeht schriftlich

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