Weißmann-Prozess: Erstes Verfahren des Ex-ORF-General gestartet
Während am Küniglberg die Bestellung der neuen Riege an Direktorinnen und Direktoren durch den ORF-Stiftungsrat über die Bühne ging, fand sich Ex-General Roland Weißmann am Dienstag vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien ein. Er geht dort gegen die Kündigung durch seinen ehemaligen Arbeitgeber vor.
Weißmann war im März nach Vorwürfen der sexuellen Belästigung (die er zurückwies) von seiner Funktion zurückgetreten. Ein interner Compliance-Bericht kam später zu dem Schluss, dass keine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn vorliege. Weißmann wurde jedoch wegen des „Anscheins unangemessenen Verhaltens“ gekündigt.
Der Gerichtstermin am Dienstag markierte den Auftakt zu insgesamt drei arbeitsrechtlichen Verfahren. Dementsprechend groß war das Medieninteresse, auch wenn das Ganze nach rund einer halben Stunde schon wieder vorbei war. Es handelte sich dabei nämlich lediglich um die vorbereitende Tagsatzung, bei der der weitere Fahrplan für das Verfahren festgelegt wurde.
In dessen Verlauf gehe es nicht um kolportierte Geldsummen und es werde auch nicht geklärt, ob sexuelle Belästigung stattgefunden habe, wie der Richter eingangs festhielt. Gegenstand ist die Frage, ob eine motiv- bzw. sittenwidrige Kündigung stattgefunden habe. Weißmann, der persönlich zu dem Termin erschien, wollte sich gegenüber den anwesenden Medienvertretern im Vorfeld nicht äußern.
Weißmann mit Anwalt Oliver Scherbaum (l.).
Sein Anwalt Oliver Scherbaum brachte vor Gericht vor, dass die betroffene Frau nicht den gesamten Chatverlauf zwischen ihr und Weißmann herausgegeben habe. Der ORF hätte sich daher fragen müssen, wieso sich die Betroffene „derart vehement“ gegen die Aufklärung des Sachverhalts stelle. Da die Compliance-Untersuchung keine sexuelle Belästigung festgestellt habe und Weißmann von Generaldirektorin Ingrid Thurnher nicht dazu befragt worden sei, liege keine sachliche Kündigungsgrundlage vor.
Die Chats würden derzeit im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft ausgewertet (gegen die Frau und ihren Anwalt wird wegen Erpressung und Missbrauchs von Tonaufnahmen ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung). Laut Weißmanns Anwalt werde daran gearbeitet, auch gelöschte Nachrichten wiederherzustellen.
Die Anwälte des ORF konterten, dass es nicht um die Verfehlungen der Frau gehe. Thurnher sei zu dem Schluss gekommen, dass das Verhalten Weißmanns „unhaltbar“ sei. Wäre eine sexuelle Belästigung festgestellt worden, „hätte sie ihn fristlos entlassen“ und nicht unter Beibehalt der Abfertigung „bloß gekündigt“.
Die betroffene Frau - sie war nicht persönlich anwesend - will sich in Form einer Nebenintervention bzw. Streithilfe dem Verfahren auf Seiten des ORF anschließen. Ihre Vertreterin entgegnete, dass das Verhalten Weißmanns aus ihrer Sicht „eindeutig eine sexuelle Belästigung“ darstelle und die vorgelegten Chats würden dokumentieren, dass diese „über Jahre hinweg“ angedauert habe.
Dass die Kündigung hält, sei im Sinne der Betroffenen, weswegen sie sich am Verfahren beteiligen möchte. Ob die Nebenintervention zugelassen wird, soll bei einem Termin im Oktober geklärt werden: „Das wird noch fader als die heutige Verhandlung“, sagte der Richter in Richtung der Medienvertreter. Auch Weißmann wird dabei nicht anwesend sein. Richtig zur Sache wird es in dem Verfahren wohl am 20. November gehen: Für den Termin wurde wieder der große Saal 25 von 9 Uhr bis 17 Uhr reserviert. Dann soll auch die amtierende Generaldirektorin Ingrid Thurnher einvernommen werden.
Der Termin am Dienstag war erst der Auftakt einer Reihe von Verfahren in der Causa. Insgesamt stehen drei arbeitsgerichtliche Prozesse an: Mitte September steht die vorbereitende Tagsatzung für das Verfahren um Kündigungsentschädigung an, im Oktober geht es mit dem Prozess um die Haftung für künftige Schäden infolge der Presseaussendung des Stiftungsrats vom März 2026 weiter. Darin war der Vorwurf der sexuellen Belästigung publik gemacht worden.
Seitens des ORF hieß es am Dienstag nach dem ersten Verhandlungstermin in einem schriftlichen Statement zur APA, nach dem Rücktritt Weißmanns als ORF-Generaldirektor am 8. März 2026 seien die gegen ihn von einer Mitarbeiterin erhobenen Vorwürfe eingehend geprüft worden. „Diese Prüfung kam zum Schluss, dass von Roland Weißmann Verhaltensweisen an den Tag gelegt wurden, die mit einer Führungsfunktion im ORF nicht vereinbar sind. ORF-Generaldirektorin Ingrid Thurnher hat daher am 8. April 2026 das Angestellten-Dienstverhältnis mit Roland Weißmann unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und kollektivvertraglichen Kündigungsfrist aufgelöst.“
Der ORF verlange von seinen Führungskräften nicht bloß die Einhaltung geltenden Rechts, „sondern ein sehr hohes Maß an Integrität und die Unterlassung jeglichen Verhaltens, das geeignet ist, dem Unternehmen zu schaden“. Der ORF habe vor dem Hintergrund der Anschuldigungen gegen Weißmann rechtskonform gehandelt, „die Auflösung des Dienstverhältnisses war der einzig mögliche Schritt zur Wahrung der Interessen des Unternehmens“. Die Kündigung sei ausschließlich auf Weißmanns „untragbares Verhalten als Führungskraft und leitender Angestellter gegenüber einer Mitarbeiterin“ zurückzuführen.
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