Belästigungscausa: Weitere Schlappe für Fellner

Belästigungscausa: Weitere Schlappe für Fellner
Die Gleichbehandlungskommission sieht sexuelle Belästigung von Katia Wagner gegeben, Fellner soll Schadenersatz zahlen.

Nächste Entscheidung in der Belästigungscausa rund um Wolfgang Fellner: Die Gleichbehandlungskommission attestiert, dass der Herausgeber seine ehemalige Mitarbeiterin Katia Wagner sexuell belästigt hat. Laut der Kommission liegt eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes durch sexuelle Belästigung vor.

Fellner habe "ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt, das die Würde der Antragstellerin (Wagner, Anm.) beeinträchtigte", so das Prüfungsergebnis der Gleichbehandlungskommission, das dem KURIER vorliegt. Verwiesen wird auf zahlreiche Einladungen zu Reisen, "sexuell gefärbte Bemerkungen" und einen Po-Grapscher.

Wagner habe den Fall glaubhaft geschildert. Die Chatnachrichten bestätigen, "dass sie höflich aber ausweichend auf viele der Nachrichten des Antragsgegners antworte und oft auf berufliche Themen verwies." Fellner habe in seinen Aussagen hingegen dem Inhalt der Chatprotokolle widersprochen.

Schadenersatz vorgeschlagen

Die Gleichbehandlungskommission schließt ihren Bericht mit dem Vorschlag eines "angemessenen Schadenersatzes". Wagner fordert Fellner zu einer Zahlung von 10.000 Euro auf, die sie dem Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser spenden wolle. Fellner bezeichnete das Verfahren bei der Gleichbehandlungskommission gegenüber dem Standard als "einseitig" geführt.

Wagner wirft dem Medienmanager sexuelle Belästigung vor, er wies die Vorwürfe stets zurück. Zwei Mal wurde Fellner in der Causa bereits strafrechtlich verurteilt: Er hatte ein Gedächtnisprotokoll Wagners über ein gemeinsames Abendessen und eine gemeinsame Autofahrt als "frei erfunden" bezeichnet, Wagner überführte ihn mit einer heimlich angefertigten Tonaufnahme vor Gericht. Darauf zu hören ist u. a., wie Fellner seine ehemalige Mitarbeiterin fragt, ob er ihr Kleid "kurz aufzippen" könne. Anfang des Jahres klagte Fellner aus Datenschutzgründen wegen der Aufnahme, diese Klage wurde zurückgewiesen.

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