Kulturstaatssekretärin Mayer zu Lockdown: "Mir blutet das Herz"

Der Prunksaal der Nationalbibliothek: Er darf wieder besucht werden
Ab 3. November müssen im Zuge des Lockdowns auch die Museen schließen. Manche Direktoren zeigen Verständnis, manche sind traurig.

Und wieder wird der Kulturbetrieb drastisch runtergefahren.

Denn der Besuch von Freizeiteinrichtungen wird untersagt. Und als solche gelten Betriebe und Einrichtungen, „die der Unterhaltung, der Belustigung oder der Erholung dienen“ – also auch „Theater, Konzertsäle und -arenen, Kinos, Varietees und Kabaretts“. Sie werden, was wieder viele ärgern wird, auf Platz 7 gelistet (hinter Schaustellerbetrieben, Freizeit-und Vergnügungsparks, Tanzschulen, Wettbüros, Spielhallen und Casinos, Schaubergwerken und „Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution“).

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