Impfung & Test: Bundestheater bereiten sich auf "2G plus" vor

Eine Szene aus der aktuellen Produktion "Der Selbstmörder" am Burgtheater
Besucher der Theater sollen künftig neben Impfnachweis auch PCR-Test vorweisen. Einführung neuer Regelung wird Mitte der Woche erwartet

Die Bundestheater bereiten sich auf Einführung der „2Gplus“-Regel Mitte der kommenden Woche vor. Das erklärte Holding-Geschäftsführer Christian Kircher am Samstag im Gespräch mit der APA.

Das bedeutet, dass Besucher dann nicht mehr nur einen Nachweis über Impfung oder Genesung, sondern auch einen gültigen PCR-Test, dessen Abnahme nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen müssen. Man befürchte zwar einen Einbruch der Besucherzahlen, trage die Maßnahmen aber mit, so Kircher.

„Alles ist uns lieber als eine neuerliche Schließung“, sagte Kircher, der sich damit eins mit den künstlerischen Leitungen von Staatsoper, Volksoper und Burgtheater weiß. Man habe sich immer für die 2G-Regel stark gemacht und habe zuletzt „dafür eigentlich sehr gute“ Auslastungen verzeichnet, die durchschnittlich 20 Prozent unter jenen der früheren Oktober- und November-Zahlen gelegen seien.

Test Pflicht, Masken freiwillig?

Wie stark sich die künftige zusätzliche Test-Verpflichtung auf den Besuch auswirken werden, lasse sich schwer prognostizieren. Erstaunlich finde er aber, dass unter den neuen Umständen weiter Masken nur freiwillig zu tragen sind. „Wir hätten erwartet, dass in der nächsten Stufe die Maskenpflicht kommt“, so Kircher, der schätzt, dass derzeit rund 60 Prozent der Bundestheater-Besucher die Masken auch während der Vorstellungen tragen.

Am Samstag hatte sich die Staatsoper mit einem Schreiben ans Publikum gewandt. „Leider ist uns nicht bekannt, ab wann genau diese Maßnahmen zum Tragen kommen. Sollte das sehr kurzfristig geschehen, könnten wir daher in die Situation geraten, Sie trotz gültiger Eintrittskarte und 2G-Nachweis am Abend nicht einlassen zu dürfen“, hieß es darin. „Wir können dagegen nichts unternehmen als Sie zu bitten, die weiteren Entwicklungen zu verfolgen. (...) Wir bedauern diese Erschwernisse außerordentlich, können sie aber nicht beeinflussen und hoffen dafür auf Ihr Verständnis.“

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