Hollywood-Stars regeln im Testament ihre digitale Wiederauferstehung
Man verliert zwischen Todesstern, Rebellen und Lichtschwertern ja leicht den Überblick, was am Star-Wars-Spin-off "Rogue One" real oder gar echt ist.
Ein Schauspieler in einer wichtigen Rolle ist es jedenfalls nicht. Der ist nämlich tot, gestorben immerhin schon im Jahr 1994.
Peter Cushing spielt in "Rogue One" trotzdem wieder den Fiesling namens Grand Moff Tarkin. Und diese Tatsache sorgt vielleicht für nachhaltigere Aufmerksamkeit als der Umstand, wie erfolgreich "Rogue One" an der Kinokassa ist.
Denn obwohl es keineswegs neu ist, dass tote Stars zu neuem digitalen Leben erweckt werden, um in einem Film mitzuspielen, ist die Branche nun aufgeschreckt: Cushing kommt nämlich überaus lebendig rüber. Die technologischen Möglichkeiten sind zuletzt so rasant fortgeschritten, dass es in Hollywood nun zu rumoren beginnt.
Abgespeicherte Stars
Längst werden zu Drehbeginn groß angelegter Produktionen digitale, dreidimensionale Abbilder der auftretenden Stars vermessen und abgespeichert. Vorderhand für die Postproduktion, also nach Ende der Dreharbeiten, falls das Bildmaterial hier und da noch einmal ein bisschen digital nachbearbeitet werden muss. Aber man könnte diese digitalen Schauspieler natürlich auch nach dem Tod weiterverwenden.
Bruce Lee, Laurence Olivier und Audrey Hepburn, Paul Walker und Marlon Brando – sie alle waren schon nach ihrem Tod wieder als Schauspieler tätig.
Das ist derzeit ein Riesenthema in Hollywood. Unter anderem bei den Schauspielergewerkschaften. Denn die toten Kollegen sind auch Konkurrenz für die lebenden:
Ein digitaler Schauspieler kostet, auf lange Sicht gesehen, weit weniger als ein lebendiger. Warum also nicht gleich den Film ohne lebende drehen? Dieses Szenario ist derart realistisch, dass sich bereits die Anwälte aufmunitionieren. Die sogenannten "Publicity Rights", also die Rechte der Stars (oder ihrer Erben) an der kommerziellen Verwendung des eigenen Bildes, werden derzeit vor kalifornischen Gerichten neu ausjudiziert. Es ist kein Wunder, dass es seit 1985 einen Celebrity Rights Act im kalifornischen System gibt, der sich extra mit den Rechten der Stars auseinandersetzt. Nur haben sich die Fragen zuletzt radikal gewandelt.
Denn geregelt wird auch die Verwendung der "Likeness", des – frei übersetzt – Abbildes. Das war bisher etwa eine Silhouette oder die Zitierung sonstiger typischer Merkmale (u.a. die Haartolle von Donald Trump). Jetzt aber geht es um ein detailgetreues, lebendig agierendes Abbild eines toten Schauspielers. Ist es ein Schaden für die Erben, wenn, sagen wir, die jüngst gestorbene Carrie Fisher auch im übernächsten Teil von "Star Wars" "mitspielt"? Und wie hoch ist dieser Schaden? Könnte sie auch eine andere Rolle spielen als Prinzessin Leia?
Und was, wenn diese Rolle peinlich ist, und da muss man gar nicht gleich an Pornofilme denken?
Letzter Wille
Oder keine Szenen mit Drogen. Oder wenn, dann nur mit legalen.
Und kein Alkohol!
Mit derart detailgetreuen Regelungen könnte man auch verhindern, dass künftige Rechteinhaber Schindluder mit dem Bild des Stars treiben. Denn die Studios haben große finanzielle Motivation, tote Stars für ungewöhnliche Einsätze wieder zum Leben zu erwecken, berichtete Forbes: Es lockt ein Millionengeschäft, mit dem Hollywood umgehen lernen muss.
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