Festspiele Erl: Auch letzte Klage gegen Blogger abgewiesen

Festspiele Erl: Auch letzte Klage gegen Blogger abgewiesen
Markus Wilhelm hatte arbeitsrechtliche Zustände und abgabenrechtliche Missstände kritisiert. Er sah sich in Folge mit 18 Prozessen konfrontiert.

Das Landesgericht Innsbruck hat die letzte noch anhängige Klage gegen den Tiroler Blogger Markus Wilhelm abgewiesen. Als Klägerpartei war die Tiroler Festspiele Erl Betriebsgesellschaft aufgetreten. Sie klagte auf Unterlassung und Widerruf. Wilhelm hatte arbeitsrechtliche Zustände und abgabenrechtliche Missstände kritisiert, und im Februar 2018 mit Vorwürfen der sexuellen Belästigung und des Machtmissbrauchs gegen den Gründer Gustav Kuhn die Causa Erl ins Rollen gebracht.

Dreieinhalb Jahre Rechtsstreit

Insgesamt 18 Prozesse seien seitdem gegen ihn angestrengt worden, erklärte Wilhelm gegenüber der APA. Einige davon waren eingestellt worden. Nach einer Dauer von dreieinhalb Jahren und zwölf Verhandlungsrunden lag am Montag das Urteil im letzten noch anhängigen Zivilrechtsverfahren vor, bei dem es um Vorwürfe im Zusammenhang mit der Übertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz ging. Die Klage wurde abgewiesen. Die klagende Partei habe Wilhelm Prozesskosten in der Höhe von 25.879,14 Euro zu ersetzen, hieß es.
Der Beklagte habe „noch vor der Veröffentlichung seines Blogs per E-Mail beim stellvertretenden Intendanten der klagenden Partei und bei Dr. Gustav Kuhn um eine Stellungnahme angefragt“, begründete das Landesgericht die Entscheidung. Beide hätten keine solche abgegeben. Der Beklagte habe zudem „in ausreichendem Umfang bewiesen“, dass „der sachliche Kern“ der „online gestellten Verdachtslage im Zeitpunkt der Veröffentlichung vorlag“, so das Gericht weiter. Auch die „vitale Rolle der Medien als die eines 'public watchdog' in einer demokratischen Gesellschaft“ sei zu beachten.

"Über die unfassbaren Zustände gerichtet"

„De iure bin wohl ich auf der Beklagtenbank gesessen, de facto ist aber über die unfassbaren Zustände bei den Festspielen Erl gerichtet worden“, schrieb Wilhelm auf seinem Blog. Denn diese seien dank des Verfahrens schließlich „sehr detailreich protokolliert und amtlich“ geworden. Die Steuernachforderungen, sowie die „behördlich verfügten saftigen Strafzahlungen“ seien durch den Prozess erst „an die richtig große Glocke gehängt worden“, unterstrich Wilhelm.

Ausländerbeschäftigungsgesetz missachtet

Kuhn, der ehemalige künstlerische Leiter der Festspiele Erl, musste als Geschäftsführer für die Winterfestspiele 2017/2018 wegen Übertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz eine Strafzahlung in der Höhe von 177.100 Euro leisten. Laut dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein wurden damals mehr als 80 Ausländer beschäftigt, obwohl für sie keine arbeitsmarktrechtliche Bewilligung vorlag. Laut der Abschlussbilanz für das Geschäftsjahr 2019/20 beliefen sich die Nach- und Strafzahlungen inkl. der in Zusammenhang damit angeführten Rechts- und Beratungskosten auf über eine Million Euro, betonte Wilhelm gegenüber der APA am Montag.

"Kronzeuge" gegen "System Erl"

Er habe sich in den zwölf Verhandlungen „nie als Beklagter gefühlt“ betonte Wilhelm. Das „System Erl“ sei für ihn immer vor Gericht gestanden und er der „Kronzeuge“ gewesen. „Für mich kleinen Betreiber einer kleinen Website war es ein relativ großer Fall. Für den Kontrahenten auf der anderen Seite ein relativ tiefer“, befand Wilhelm. Er halte es dennoch für „gut möglich, dass es ihm immer noch nicht reicht und er Berufung gegen das Urteil des Landesgerichts einlegen wird“.

Kritik der Opposition

Das Urteil rief auch die Tiroler Opposition auf den Plan, denn hinter den Tiroler Festspielen Erl stehen als Gesellschafter und Finanziers der Industrielle Hans Peter Haselsteiner, der Bund und das Land Tirol. LAbg. Markus Sint von der Liste Fritz befand es als „pikant“, dass die Tiroler Landesregierung die Festspiele Erl derzeit „mit jährlich 1,75 Millionen Euro Steuergeld“ „großzügig“ unterstützt. So gesehen habe die Tiroler Landesregierung „auch die Klage gegen Markus Wilhelm unterstützt“, schlussfolgerte Sint, für den der Sieg des Ötztaler Bloggers, „ein Sieg des Mutes, der Zivilcourage und des Durchhaltevermögens“ war. Der Blogger sei „ein hohes finanzielles Risiko“ eingegangen. „Es ist jetzt hoch an der Zeit, dass sich die zuständige Landesrätin Beate Palfrader (ÖVP, Anm.) in aller Form bei Markus Wilhelm entschuldigt und das Urteil zur Kenntnis nimmt“, appellierte Sint in einer Aussendung an die Kulturlandesrätin.

Leiter hatte alle Funktionen zurückgelegt

Die Vorwürfe des sexuellen Übergriffs hatte Kuhn stets vehement bestritten, auch nachdem sich fünf Künstlerinnen mit einem Offenen Brief an die Öffentlichkeit wandten. Kuhn stellte im Sommer schließlich seine langjährige Funktion als künstlerischer Leiter der Festspiele bis zur vollständigen Klärung der Vorwürfe ruhend und legte im Oktober schließlich all seine Funktionen zurück. Zu einer Anklage gegen Gustav Kuhn kam es in Folge aber nicht. Im März 2020 stellte die Staatsanwaltschaft Innsbruck das Ermittlungsverfahren gegen ihn ein, da am Ende kein Vorfall übergeblieben sei, der strafbar, nicht verjährt und beweisbar gewesen wäre.

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