Raubkunstverdacht: Diese 25 Werke suchen mögliche Besitzer

"Don Quichote and Sancho Panza" von Honoré Daumier und "Kind am Tisch" von Otto Griebel könnten laut deutschen Behörden mögliche Raubkunst sein.
Die Behörden beugen sich dem öffentlichen Druck: Eine erste Liste mit Werken aus der spektakulären Sammlung des Münchners Cornelius Gurlitt steht nun im Internet. Darunter sind Werke von Chagall, Spitzweg, Dix und Delacroix. Eine „Taskforce“ soll schnellstmöglich aufklären.

Nach dem spektakulären Kunstfund in einer Münchner Wohnung haben die deutschen Behörden eine Liste mit 25 verdächtigen Werken im Internet veröffentlicht. Am Montagabend wurden Bilder „mit entsprechenden dringenden Verdachtsmomenten auf NS-verfolgungsbedingten Entziehungshintergrund“ in die Plattform lostart.de der Koordinierungsstelle Magdeburg eingestellt. Unter den Werken sind Bilder von Marc Chagall, Eugène Delacroix, Carl Spitzweg und Otto Dix.

Eine „Taskforce“ aus Sachverständigen soll nun schnellere Aufklärung bringen. Parallel zum Ermittlungsverfahren der Augsburger Staatsanwaltschaft sollen die Provenienz-Experten der Herkunft der rund 1400 gefundenen Bilder aus der entdeckten Sammlung des Kunsthändlersohnes Cornelius Gurlitt auf den Grund gehen.

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970 Bilder müssen überprüft werden

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Augsburg müssen rund 970 der etwa 1400 gefundenen Werke von Experten überprüft werden. 380 davon können dem zugeordnet werden, was die Nationalsozialisten „Entartete Kunst“ nannten, bei 590 Werken muss laut Mitteilung überprüft werden, ob sie den rechtmäßigen Eigentümern während der Zeit des Nationalsozialismus verfolgungsbedingt genommen wurden. Was passiert, wenn sich der Verdacht bestätigt, konnte ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums zunächst nicht sagen. Womöglich müssten dann einzelne Zivilprozesse zwischen Gurlitt und möglichen Vorbesitzern geführt werden. „Die Herkunft der beim sogenannten 'Schwabinger Kunstfund' sichergestellten Kunstwerke wird so rasch und transparent wie möglich festgestellt“, heißt es in der Mitteilung.

Behörden überfordert?

Zuvor hatte der frühere Kulturstaatsminister Michael Naumann im Art-Magazin gesagt, die Staatsanwaltschaft Augsburg sei mit der Sache ganz offenkundig überfordert. Die Forderungen nach einem transparenteren Umgang mit der beschlagnahmten Sammlung wurden immer lauter. Der Präsident des Jüdischen Weltkongresses (WJC), Ronald S. Lauder, hatte von der deutschen Bundesregierung verlangt, „die Bilder sichtbar zu machen“, und Außenminister Guido Westerwelle (FDP) hatte vor einem Schaden für Deutschlands Ansehen gewarnt.

Der auf die Rückgabe von NS-Raubkunst spezialisierte Anwalt Matthias Druba übte unterdessen harsche Kritik am Umgang der deutschen Behörden mit dem Münchner Bilderfund. Die Veröffentlichung einiger Kunstwerke im Internet sei immerhin ein erster Schritt, um Ansprüche ehemaliger Besitzer zu ermöglichen, sagte Druba der Nachrichtenagentur dpa in Berlin.

Er werde den Eindruck nicht los, dass Bayern die Beschlagnahmung der rund 1.400 Bilder des Kunsthändlersohns Cornelius Gurlitt solange unter Verschluss haben halten wollen, bis dieser stirbt. „Man hoffte offenbar, das sich keiner meldet, die Bilder damit dem Staat zufallen und sich alles von selbst erledigt“. Er könne sich nicht vorstellen, dass Bayerns Justizministerium von dem Fall und seiner Brisanz nichts gewusst habe. Glücklicherweise sei der Bilderfund aber an die Öffentlichkeit gekommen.

Bedenklich sei auch die Entscheidung, nur eine einzige Expertin für die von den Nazis als „Entarte Kunst“ verfemten Werke der Moderne in der Gurlitt-Sammlung recherchieren zu lassen. Denn im Fall der aus deutschen Museen stammenden „Entarteten Kunst“ seien die Rechtsansprüche relativ klar. Dagegen sei die Provenienzforschung für jene Werke, die Juden in der NS-Zeit geraubt wurden, wesentlich dringlicher. Viele mögliche Erben seien sehr betagt, sagte Druba.

Nicht nachzuvollziehen sei, warum Gurlitts Sammlung im Zuge eines Steuerverfahrens beschlagnahmt wurde. Alle Straftaten - etwa Unterschlagung und Betrug - im Zusammenhang mit NS-Raubkunst, die heute im Besitz von Privatpersonen ist, seien verjährt. „Das geht die Staatsanwaltschaft nichts an“, sagte Druba. Cornelius Gurlitt habe mit dem Verkauf eines Gemäldes von Max Beckmann, dessen Erlös er sich mit den Erben teilte, Bereitschaft gezeigt, auf Ansprüche von Dritten einzugehen. „Es wäre vielleicht ratsam, auf den guten Willen von Herrn Gurlitt zu setzen“, sagte Druba.

- Antonio Canaletto: „Sa. Giustina in Prà della Vale“ in Padua, Druckgrafik, 1751/1800
- Marc Chagall: „Allegorische Szene“, undatiertes Gemälde
- Hans Christoph: „Paar“, Aquarell, 1924
- Honoré Daumier: „Don Quichote und Sancho Panza“, Gemälde, um 1865
- Eugène Delacroix: „Conversation mauresque sur une terrasse“, undatierte Bleistiftzeichnung
- Otto Dix: „Dame in der Loge“, Aquarell, 1922
- Otto Dix: „Dompteuse“, Aquarell, 1922
- Conrad Felixmüller: „Paar in Landschaft“, Aquarell, 1924
- Erich Fraaß: „Mutter und Kind“, Aquarell, 1922
- Bonaventura Genelli: „Männlicher Akt“, undatierte Zeichnung
- Ludwig Godenschweg: „Männliches Bildnis“, undatierte Druckgrafik
- Ludwig Godenschweg: „Weiblicher Akt“, undatierte Druckgrafik
- Otto Griebel: „Kind am Tisch“, undatiertes Aquarell
- Otto Griebel: „Die Verschleierte“, Aquarell, 1926
- Bernhard Kretschmar: „Straßenbahn“, undatiertes Aquarell
- Wilhelm Lachnit: „Mädchen am Tisch“, Aquarell, 1923
- Wilhelm Lachnit: „Mann und Frau am Fenster“, Aquarell, 1923
- Max Liebermann: „Reiter am Strand“, Gemälde, 1901
- Fritz Maskos: „Sinnende Frau“, Druckgrafik, 1922
- Henri Matisse: „Sitzende Frau / In einem Sessel sitzende Frau“, Gemälde, um 1924
- Auguste Rodin: „Etude de femme nue debout, les bras relevés, les mains croisées au-dessus de la tête“, undatierte Zeichnung
- Théodore Rousseau: „Vue de la vallée de la Seine“, undatierte Zeichnung
- Carl Spitzweg: „Das Klavierspiel“, Zeichnung, um 1840
- Christoph Voll: „Mönch“, Aquarell, 1921
- Christoph Voll: „Sprengmeister Hantsch“, Zeichnung, 1922

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