Burgtheater: "Hartmann hätte durchgreifen müssen"

Würdigten einander keines Blickes: Georg Springer (li.) und Matthias Hartmann
Anwalt: Der ehemalige Burgchef hätte von doppelter Buchhaltung wissen müssen

Wie bereits vor dem Wochenende bekannt wurde, hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Teile ihrer Ermittlungen gegen den ehemaligen Burgtheaterdirektor Matthias Hartmann sowie gegen den ehemaligen Bundestheater Holding-Chef Georg Springer eingestellt. Offen ist auch noch die Anklageerhebung gegen die ehemalige Geschäftsführerin Silvia Stantejsky.

Bei Hartmann sind weiterhin die Punkte der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie der Abgabenhinterziehung offen, während die WKStA die Vorwürfe bezüglich Untreue und Bilanzfälschung eingestellt hat. Ob bei den übrigen Punkten Anklage erhoben wird, ist weiterhin Gegenstand der Ermittlungen. Gegen Springer bleibt noch der Punkt der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen offen. Stantejsky drohen im Falle einer Verurteilung in puncto Untreue ein bis zehn Jahre Haft. Wie lange sich die Ermittlungen gegen Hartmann, Springer und Stantejsky noch hinziehen werden und wann gegebenenfalls Anklage erhoben werden könnte, ist laut WKStA nicht absehbar.

"Es geht um Gesamtverantwortung"

Ganz anders sieht es parallel im Vergleichsverfahren mit dem Burgtheater aus, das von Hartmann (bzw. dessen Versicherung) Schadenersatz fordert. Burgtheater-Anwalt Bernhard Hainz zeigt sich über die derzeitige mediale Darstellung verwundert: „Es wird seitens von Hartmanns Anwälten der Eindruck vermittelt, Hartmann sei gänzlich unschuldig an allem. So ist das ja eindeutig nicht.“ Die Einstellung der WKStA sage „noch nichts über die Berechtigung der Entlassung aus“, so Hainz zur APA. Die Staatsanwaltschaft habe sich mit Themen beschäftigt, die nichts mit den Gründen der Entlassung zu tun gehabt hätten. „Im Entlassungsverfahren geht es um seine Gesamtverantwortung als Geschäftsführer und sein Kontrollversagen. Darum, dass Hartmann es unterlassen hat, das gesamte System der Buchhaltung und auch der kaufmännischen Gestionierung umzustellen.“ Hartmann hätte aus eigener Erfahrung von der „doppelten Buchhaltung“ wissen müssen.

Das sei zwar nicht strafbar, Hartmann hätte jedoch „durchgreifen müssen“. „Dieses Kontrollversagen ist der Grund für die Entlassung“, so Hainz. Hier sitze Hartmann „im selben Boot wie die Wirtschaftsprüfer“. Dass sich Hartmanns Anwälte nun optimistisch gezeigt haben, Ansprüche aus dem Entlassungsverfahren durchsetzen zu können, kritisiert Hainz scharf. „Es geht nicht darum, was Hartmann vom Burgtheater zu fordern hat - da wird er nämlich nichts bekommen - sondern um die Frage, was er bzw. seine Haftpflichtversicherung dem Burgtheater an Schadenersatz zu zahlen hat.“

Auch gegen das Burgtheater als Verband wurde ermittelt, und zwar wegen Bilanzfälschung. Laut einem Sprecher der WKStA gab es hier jedoch eine Einstellung. Bei Hartmann sei der Tatbestand der Bilanzfälschung aus subjektiven Gründen „nicht nachweisbar“, er habe die Vorgänge „nicht erkannt oder gewollt“, heißt es. Hier bleibt also lediglich Stantejsky übrig, gegen die neben dem Vorwurf der Bilanzfälschung auch wegen Untreue ermittelt wird. Hier wurden lediglich Teilaspekte (Übersiedlungskosten, Abgeltung von Urheberrechten) eingestellt. Auch bei ihr sowie dem Burgtheater steht weiterhin grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen im Raum.

Kommentare