Burgtheater: Teileinstellung durch Korruptionsstaatsanwaltschaft

Matthias Hartmann und Georg Springer vor Gericht
Burgtheater-Skandal: Staatsanwaltschaft für Korruption lässt einen Teil der Vorwürfe gegen Stantejsky, Hartmann und Springer fallen.

Fast vier Jahre hat es gedauert, nachdem die Vorwürfe bekannt geworden waren – doch nun ist ein großer Brocken der Burgtheater-Causa erledigt. Und zwar im Sinne jener, denen in der Finanzaffäre schwere Vorwürfe gemacht wurden: den ehemaligen Geschäftsführungen des Burgtheaters und der Bundestheaterholding.

Burgtheater: Teileinstellung durch Korruptionsstaatsanwaltschaft
Burgtheater

Die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption hat alle gerichtlichen Vorwürfe zu den Vorsatzdelikten (Steuerhinterziehung, Untreue, Bilanzfälschung) gegenüber Matthias Hartmann fallen gelassen. Ebenfalls fallengelassen wurde ein Vorsatzdelikt gegen den ehemaligen Holdingchef Georg Springer und Hartmann. Dabei ging es um den "Vorbereitungsvertrag" über 85.000 Euro für inhaltlich nicht näher definierte Leistungen, den Springer für Hartmann ausstellte – und den dieser annahm. Dies sei bei beiden "kein Befugnismissbrauch".

Eingestellt wurden auch die Angelegenheiten um einen Vorwurf an Silvia Stantejsky, zuletzt Vizedirektorin des Burgtheaters, dass diese insgesamt 188.000 Euro an Hartmann ohne vertragliche Grundlage ausbezahlt habe. Auch hier sei kein Befugnismissbrauch zu erkennen.

Was bleibt?

Untersucht wird jetzt nur noch der gerichtliche Vorwurf "Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen", welcher gegen Stantejsky und Springer erhoben wird. Da Hartmann als künstlerischer Direktor der Burgtheater GmbH im Firmenbuch eingetragen war, wird dieser Vorwurf auch bei ihm untersucht.

Peter Vogl (Kanzlei Puttinger Vogl), der Rechtsanwalt von Hartmann, geht im KURIER-Gespräch davon aus, dass auch dieser Vorwurf fallengelassen werde. Sollte es tatsächlich so kommen, dann stehe, so Vogl, "fest, dass Matthias Hartmann sich in der Causa Burgtheater nichts zu Schulden kommen hat lassen".Vogl vertrat Hartmann im Zivilgerichtsverfahren, das unterbrochen wurde, bis es Klarheit gibt, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Da nun die drei Vorsatzdelikte eingestellt wurden, könne das Verfahren wieder aufgenommen werden. Hartmann klagte auf Auszahlung der ihm seiner Meinung nach zustehenden Honorare. Es geht dabei um etwa zwei Millionen Euro. Der Vertrag von Hartmann wäre ordnungsgemäß bis 31. 8. 2019 gelaufen.

Vergleich denkbar

Der damalige SPÖ-Kulturminister Josef Ostermayer entließ Hartmann aber im März 2014, nachdem riesige Finanzlücken im Burgtheater ebenso bekannt geworden waren wie Auszahlungen ohne Rechnung und das "Parken" von Gagen durch Schauspieler und Regisseure (u.a. Hartmann und Michael Maertens) im Burgtheater.

Rechtsanwalt Vogl bestätigt dem KURIER, dass es bereits Gespräche gibt. "Ich schließe einen Vergleich nicht aus."

Hartmann hatte immer wieder betont, dass er – entgegen Versprechungen der Bundestheater-Holding – 2009 kein lastenfreies Burgtheater übernommen habe. Er habe die budgetär bedenkliche Situation erst viel später entdecken können.

Burgtheater: Teileinstellung durch Korruptionsstaatsanwaltschaft
ABD0057_20141201 - WIEN - ÖSTERREICH: Die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin des Burgtheaters, Silvia Stantejsky, am Montag, 1. Dezember 2014, anl. der Fünften Tagsatzung im arbeitsrechtlichen Prozess um die Entlassung von Burgtheater-Vizedirektorin Stantejsky am Arbeits- und Sozialgericht Wien. - FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER

Auch Stantejsky führt einen arbeitsrechtlichen Streit gegen das Burgtheater. Sie hatte 2015 ein Geständnis abgelegt, dass sie Gelder veruntreut und für private Zwecke missbraucht habe.

Kommentare