TV

Bereit für "Gott"?

Der 78-jährige Richard Gärtner (Matthias Habich) möchte sein Leben beenden. Sein Anwalt (Lars Eidinger, rechts) argumentiert schlüssig.
Der ORF holt im Rahmen eines Themenabends die verschobene Premiere der Von-Schirach-Verfilmung "Gott" nach.

Ursprünglich hätte „Gott“, die Verfilmung von Ferdinand von Schirachs gleichnamigem Bühnenstück, bereits im vergangenen November zeitgleich in Österreich, Deutschland und der Schweiz ausgestrahlt werden sollen. Aber während die ARD und das SRF „Gott“ zeigten, hat sich die ORF-Spitze kurzfristig dagegen entschieden. Als Gründe dafür nannte man damals den Terroranschlag in Wien. Dazu kam noch die allgemeine Stimmungslage im Land, wie Peter Resetarits dem KURIER am Telefon sagt.

Seelenforscher und Psychiater hätten kurz vor der geplanten Ausstrahlung den ORF darauf hingewiesen, dass der Zeitpunkt für einen Film, der sich mit Sterbehilfe und Suizid auseinandersetzt, schlecht sei. „Es wurde uns anhand der kollektiven Psyche im Land dazu geraten, die Ausstrahlung zu verschieben. Grundsätzlich muss ich aber dazu sagen, dass es nie einen idealen Zeitpunkt für solche Themen gibt, nur einen besseren und schlechteren. Nun scheint er eben besser zu sein als damals noch im November – so kurz nach dem Terroranschlag in Wien“, erklärt Resetarits.

Unangenehme Fragen

Gott von Ferdinand von Schirach

Lars Eidinger als Anwalt.

Was ist an „Gott“ so aufreibend, dass man damals die Geschichte dem TV-Publikum nicht zumuten konnte? Kurz zusammengefasst geht es im heute, Donnerstag (22.30, ORF2), zu sehenden Film um Sterbehilfe. Schirach stellt in diesem Gerichtskammerspiel wieder viele unangenehme Fragen, Fragen, die sich nicht einfach beantworten lassen. Das sei auch die große Qualität der Von-Schirach-Geschichten, sagt Resetarits, der davor (21.00) zu einer Spezialausgabe von „Am Schauplatz Gericht“ lädt.

„‚Gott‘ hat mir gut gefallen. Der Film ist sehr anspruchsvoll. Ferdinand von Schirach hat dafür wieder gut recherchiert. Er hat juristische, ethische, moralische und psychische Komponenten des Themas extrem gut herausgearbeitet“, sagt der 61-Jährige.

Es ist ein Hin und Her im Gerichtssaal, ständig dreht sich der Wind. Kaum hat man sich eine Meinung gebildet, wird ein gutes Gegenargument geliefert. Für mögliche Antworten brauche es Raum und Zeit. Selbst danach sei es schwierig, sich für oder gegen etwas zu entscheiden, sagt Lars Eidinger. Der Schauspieler und neue „Jedermann“ spielt in „Gott“ den Strafverteidiger Biegler. Dieser, so Eidinger im Interview, treffe mit folgender Aussage ganz gut den Kern des Problems: „Er sagt nämlich in seinem Schlussplädoyer: ,Jeder Mensch ist ambivalent‘. Es gibt kein Gut und kein Böse, gibt kein Richtig und kein Falsch. Wer sich den Film ansieht, wird sehen, wie tiefgründig, komplex und vielschichtig das Thema ist.“

Licht ins Dunkle versucht Peter Resetarits zu bringen. Er geht im Rahmen der Sendung den juristischen Rahmenbedingungen auf den Grund, die bis vor Kurzem in Österreich noch deutlich restriktiver waren als in der Schweiz oder in Deutschland. Waren deshalb, weil im Dezember 2020 Österreichs Verfassungsrichter das Sterbehilfe-Verbot zum Teil aufgehoben haben. Anlass dafür waren Klagen von vier Antragstellern: Sie fochten die Paragrafen (§ 77, „Tötung auf Verlangen“) und (§ 78, „Mitwirkung am Suizid“) im Strafgesetzbuch an. Und bekamen teilweise recht.

Während „Tötung auf Verlangen“ weiterhin strafbar bleibt, verstoße der Paragraf 78 gegen das Recht auf Selbstbestimmung, so das Höchstgericht: Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zum Suizid ausnahmslos zu verbieten.

Neues Gesetz

Bereit für "Gott"?

Peter Resetarits.

Resetarits hat „die spannende Verhandlung“ im Gerichtssaal miterlebt. Die daraus entstandene Reportage bietet nun den Rahmen für die Verfilmung von „Gott“. Betroffene, Befürworter und Gegner einer Liberalisierung der Strafgesetze kommen darin zu Wort. Der abschließende Teil der Sonderausgabe von „Am Schauplatz Gericht“ widmet sich der Frage, wie nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes eine neue Regelung aussehen sollte: Soll jeder, auch der gesunde junge Mensch, Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen dürfen, soll es Altersgrenzen geben, muss jemand, der Sterbehilfe in Anspruch nehmen will, schwere Schmerzen haben oder unheilbar krank sein? Und wie wird sichergestellt, dass der freie Wille des Sterbewilligen gewährleistet ist?
Die österreichische Regierung hat nun bis zum 1. Jänner 2022 Zeit, diese Fragen zu beantworten und gesetzlich zu regeln.

Wer Suizid-Gedanken hat, sollte sich an vertraute Menschen oder an die Telefonseelsorge unter 142 wenden. Die Website www.suizid-praevention.gv.at bietet weitere Infos zu Hilfsangeboten.

Kommentare