Agnes Husslein-Arco gegen Belvedere: Prozess hat begonnen
Im Sommer 2016 wurde Agnes Husslein-Arco, der damaligen Direktorin des Belvederes, vorgeworfen, gegen Compliance-Richtlinien verstoßen zu haben. Wie sich herausstellte, hatte sie das Museum 2015 um 4500 Euro geschädigt. Hochgerechnet auf sieben Jahre ergab das etwa 30.000 Euro – und genau diese Summe überwies Husslein als Wiedergutmachung.
Deren Vertrag zu verlängern, kam für Thomas Drozda, damals Kulturminister (SPÖ), nicht infrage: Husslein durfte nur bis Jahresende bleiben, und ihr wurde mit Dieter Bogner ein interimistischer Geschäftsführer zur Seite gestellt. Im Oktober 2016, zwei Monate nach der Ausschreibung, präsentierte Drozda Stella Rollig und Wolfgang Bergmann als neue Doppelspitze.
Ende 2017 stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Husslein-Arco wegen des Verdachts der Untreue ein. Doch Geschäftsführer Bergmann weigerte sich weiterhin, der Ex-Direktorin die Leistungsprämien für die Jahre 2015 und 2016 – insgesamt 117.569 Euro – auszubezahlen. Durch weitere, von der Wiedergutmachung nicht erfasste Sorgfaltsverstöße sei dem Museum ein Schaden von exakt 519.849,36 Euro entstanden. Husslein-Arco ist sich allerdings keiner Verfehlungen bewusst, die nicht durch ihre Geschäftsführerversicherung gedeckt wären. So entschloss sie sich, die Prämien beim Arbeits- und Sozialgericht einzuklagen.
Am Dienstag fand die erste Tagsatzung statt: Links zwei blonde Frauen (Husslein-Arco und Anwältin Ingrid Korenjak), rechts zwei graue Männer (Bergmann und Anwalt Werner Suppan). Richterin Claudia Ragossnig gab zu verstehen, sich nicht mit Kinkerlitzchen beschäftigen zu wollen: Im Zentrum steht für sie der Punkt „Frustrierte Investitionen und Rückbau von Kühlanlagen/Klimaanlagen“.
Wir müssen zurück in den Dezember 2017: Damals meinte Bergmann, dass die auf dem Dachboden des Oberen Belvederes befindlichen Kälteanlagen „in keiner Weise“ den Anforderungen eines Brandschutzes entsprächen. Er sprach von „fahrlässigem Umgang mit Weltkulturerbe“, „fehlenden Baugenehmigungen“ und „skandalösen Zuständen“. In der Folge ließ er die Klimatisierung des Oberen Belvederes neu planen. Und die alten Geräte wurden außer Betrieb genommen. Da sie lediglich sieben Jahre genutzt worden waren (bei einer „Lebensdauer von 15 bis 17“), sei ein Schaden von 271.551,75 Euro eingetreten. Hinzu kämen Rückbaukosten in der Höhe von 43.760,35 Euro.
Doch die Richterin fand – zur Verblüffung der beiden Herren – gleich argumentative Schwachpunkte. Denn die Prüfstelle für Brandschutztechnik unterzog die Brandmeldeanlage des Belvederes regelmäßig einer Revision. 2013 und 2014 wurde im Überwachungsbericht (ÜB) vermerkt: „Aufgrund der Vielzahl an Mängeln, welche bereits seit Jahren bestehen, (...) ist derzeit die Ausstellung eines positiven ÜB nicht möglich.“ Doch im Belvedere wurde fortlaufend in den Brandschutz investiert. Es gab zwar auch 2016 erhebliche Mängel (kein Wunder bei einem barocken Dachstuhl!), aber im Bericht fehlt der zitierte Passus.
Die Richterin fragte sich daher, ob die von Bergmann angeordneten Maßnahmen wirklich im vollen Umfang notwendig gewesen seien. Dies müsste erörtert werden – und könne zeitintensiv sein. Ragossnig riet zum außergerichtlichen Vergleich.
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