25 Jahre Kunstrückgabegesetz: Das große Schulterklopfen

Eine Einigung wurde erst nach elf Jahren erzielt: 2010 präsentierte Elisabeth Leopold das "Bildnis Wally" zurück in Wien
Trenklers Tratsch: Der Bund verschweigt gerne, wie es 1998 zum Gesetz kam. Das Liberale Forum machte damals Druck.

Am Dienstagabend lud Andrea Mayer zum Empfang ins Kulturministerium. Denn exakt 25 Jahre zuvor, am 4. Dezember 1998, war das Kunstrückgabegesetz veröffentlicht worden. Und stolz präsentierte die Kulturstaatssekretärin mit Clemens Jabloner, dem Vorsitzenden des Kunstrückgabebeirats, den Band „Restituiert“, herausgegeben von Birgit Kirchmayr und Pia Schölnberger (Kommission für Provenienzforschung). Er ist löblicherweise dem kürzlich viel zu früh verstorbenen Raubkunstexperten Leonhard Weidinger gewidmet.

Dennoch enttäuscht der etwas einseitige Jubel-Band. Im ersten Beitrag, ein Rückblick von Jabloner und Schölnberger mit dem Sonntagsredentitel „Wider das Vergessen“, heißt es, dass „die Beschlagnahme zweier Gemälde Egon Schieles aus der Sammlung Leopold im Museum of Modern Art in New York Ende des Jahres 1997“ die Auslöserin gewesen sei. Tatsächlich war es der 7. Jänner 1998. An jenem Tag ließ Staatsanwalt Robert Morgenthau das „Bildnis Wally“ und die „Tote Stadt III“ beschlagnahmen.

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