Wie funktioniert das mit der Absetzbarkeit von Spenden?

Wie funktioniert das mit der Absetzbarkeit von Spenden?
Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Wir haben dieses Jahr als Familie beschlossen, statt uns gegenseitig materielle Geschenke zu machen, gemeinnützige Organisationen zu unterstützen und für Anliegen zu spenden, die den Beschenkten am Herzen liegen. Anlässlich dieser Entscheidung wollte ich mich darüber informieren, wie die Absetzbarkeit von Spenden funktioniert und was und wie viel davon umfasst ist.
Bernhard L., Kärnten

Lieber Herr L., Ihr Entschluss, Weihnachten mit Spenden an gemeinnützige Organisationen zu feiern, ist nicht nur eine schöne Geste, sondern bringt darüber hinaus auch steuerliche Vorteile mit sich. Tatsächlich können Sie Spenden unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen und so einen Teil Ihres Geldes vom Finanzamt zurückerhalten.

Abzugsfähig sind Spenden an Organisationen, die in der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen eingetragen sind. Dazu zählen beispielsweise gemeinnützige oder mildtätige Vereine, kirchliche Einrichtungen, Universitäten, Schulen, Museen, Freiwillige Feuerwehren sowie Organisationen für Umweltschutz, Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe. Es ist wichtig, vor einer Spende zu prüfen, ob die gewünschte Organisation in dieser Liste geführt wird. Nur dann sind Ihre Zuwendungen nämlich steuerlich absetzbar.

Privatpersonen können Spenden in Höhe von bis zu 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte eines Kalenderjahres steuerlich geltend machen. Unternehmen können übrigens Spenden in Höhe von 10 % des Gewinns des jeweiligen Wirtschaftsjahres absetzen.

Seit 2017 läuft die Meldung Ihrer Spendenbeträge verpflichtend über die jeweilige Spendenorganisation automatisch an das Finanzamt. Sie müssen sich also nicht mehr selbst um die Meldung kümmern. Das Einzige, was Sie tun müssen, ist der Organisation Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum mitzuteilen, damit Ihre Daten korrekt übermittelt werden können. Diese Angaben sollten mit den Daten auf Ihrem Meldezettel übereinstimmen. In FinanzOnline können Sie jederzeit überprüfen, ob und welche Organisationen Daten für sie übermittelt haben. 

Wenn Sie Ihre Daten nicht angeben möchten, können Sie selbstverständlich weiterhin anonym spenden. Allerdings sind solche Beträge nicht steuerlich absetzbar. In der Regel werden nur Geldspenden steuerlich anerkannt. Eine Ausnahme gilt für Sachspenden an bestimmte Institutionen wie Universitäten oder Museen.

Unternehmen können sowohl Geld- als auch Sachspenden steuerlich absetzen, wenn diese im Rahmen der Gewinnermittlung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Überschreiten die Betriebsspenden die 10-%-Grenze, kann der darüber hinausgehende Betrag als Privatspende angerechnet werden, sofern er innerhalb der 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte bleibt.

In der Praxis ist also zu empfehlen, sich vorab auf der BMF-Website zu vergewissern, dass die Organisation spendenbegünstigt ist. Außerdem sollten Sie bereits bei der Spende Ihre korrekten Daten angeben, damit diese automatisch ans Finanzamt gemeldet werden können. Für den Fall, dass die Datenübermittlung fehlerhaft sein sollte, bewahren Sie außerdem einen Zahlungsnachweis oder eine Quittung auf.

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