Liebe Frau L., die Novelle des Tierschutzgesetzes wurde im Juli 2024 beschlossen und ist bereits in Kraft getreten. Tatsächlich gibt es durch die Novelle auch ein paar Veränderungen in Bezug auf Haustierhaltung. Insbesondere sind Maßnahmen zur Einführung des Sachkundeausweises und der Verhinderung von Qualzuchten hervorzuheben.
Ab 1. Juli 2026 wird für neu übernommene Hunde, so wie übrigens auch für Reptilien, Amphibien und einige Papageienarten, ein Sachkundenachweis benötigt. Die Person, die in der Heimtierdatenbank als Halter gemeldet ist, muss hierzu einen theoretischen und einen praktischen Kurs absolvieren. Zu beachten ist, dass damit aus jetziger Sicht bereits erforderliche Nachweise nicht ersetzt werden, wie etwa der Hundeführschein für sogenannte „Listenhunde“ in Wien. Es ist aber gut möglich, dass in Zukunft Kombikurse angeboten werden. Ob mit jedem neuen Hund ein neuer Nachweis erbracht werden muss, wird erst durch Verordnung festgelegt. Denkbar ist jedoch eine Unterscheidung danach, ob es sich um den ersten Hund handelt, man einen zweiten dazu nimmt oder nach einer Pause wieder einen Hund aufnimmt. Der Praxiskurs ist aber aus derzeitiger Sicht jedenfalls mit jedem neuen Hund zu absolvieren.
Der Theorieteil muss bereits vor Aufnahme des Tieres absolviert werden und dauert vier Stunden, aufgeteilt in vier Einheiten zu je 60 Minuten. Der Praxisteil muss innerhalb von zwölf Monaten ab Beginn der Haltung absolviert werden, wobei der Hund hierfür bereits sechs Monate alt sein muss. Für die Praxiseinheit müssen zwei Stunden absolviert werden, etwa bei einem Hundetrainer oder in Gruppenkursen einer Hundeschule. Ziel ist es, zu überprüfen, ob man das Tier ohne Gefahr für andere führen kann, sowie ob tiergerecht mit dem Hund umgegangen wird.
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