Recht praktisch: Wie kann ich mein Start-up zwischenfinanzieren?

Recht praktisch: Wie kann ich mein Start-up zwischenfinanzieren?
Die Rechtsanwältin Patricia Backhausen beantwortet juristische Fragen bezüglich Digital Industries.

Frage:

Ich benötige Geld für mein Start-up. Derzeit sind die Bedingungen am Markt jedoch schwer. Ich bin in Gesprächen mit Investoren, allerdings weichen unsere Bewertungsvorstellungen derzeit zu sehr voneinander ab, um eine Finanzierungsrunde durchzuführen. Eine Investorin schlägt nun vor, ihr Investment über ein Wandeldarlehen vorzunehmen. Was kann ich mir darunter vorstellen?

Anna T., Graz

Antwort:

Wandeldarlehen sind typische Brückenfinanzierungen für Start-ups. Sie eignen sich vor allem für den kurz- bis mittelfristigen Finanzierungsbedarf. Bei einem Wandeldarlehen stellt die Investorin dem Start-up einen Darlehensbetrag zur Verfügung. Der Hauptunterschied zu einem gewöhnlichen Darlehen: Der Darlehensbetrag darf in gewissen Fällen in Anteile am Start-up „umgewandelt“ werden (z. B. sobald weitere Investoren im Rahmen einer Finanzierungsrunde einsteigen oder bei Fälligkeit des Darlehens).

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