Kann mir meine Ex-Freundin die gemeinsame Obsorge verweigern?

Maria In der Maur Koenne ist Rechtsanwältin in Wien.
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Meine Ex-Freundin wohnt mit unserem gemeinsamen 5-jährigen Sohn in Tirol, ich wohne in Wien. Seit ich die gemeinsame Obsorge und regelmäßige Kontakte mit meinem Sohn bei Gericht beantragt habe, geht meine Ex-Freundin nicht mehr ans Telefon ran, wenn ich anrufe. Wir schreiben aber eMails, SMS und WhatsApps und das klappt zumindest. Auch meine Treffen mit meinem Sohn sind sehr entspannt.

Ich möchte meinen Sohn alle zwei Wochen einmal in Wien und einmal in Tirol sehen. Meine Ex-Freundin möchte aber weder die gemeinsame Obsorge noch mit meinem Sohn für Kontakte nach Wien kommen.

Kann sie mir die gemeinsame Obsorge verweigern, weil sie nicht mit mir telefoniert? Muss ich zu jedem Treffen nach Tirol?

Benjamin S., Wien

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