Lieber Herr S., natürlich ist die gemeinsame Erziehung eines Kindes dann schwieriger, wenn zwischen den Wohnsitzen der Eltern eine große räumliche Distanz besteht. Dennoch spricht eine räumliche Distanz zwischen den Eltern nicht grundsätzlich gegen eine gemeinsame Obsorge. Dass die Mutter Ihres Kindes in Tirol und Sie in Wien leben, schadet Ihrem Antrag auf gemeinsame Obsorge für Ihren Sohn daher nicht. Eine gemeinsame Obsorge wäre selbst dann möglich, wenn ein Elternteil gar nicht in Österreich lebt.
Richtig ist, dass für die Ausübung der gemeinsamen Obsorge ein Mindestmaß an Kommunikation zwischen den Eltern notwendig ist. Eine mündliche Kommunikation in einem persönlichen Gespräch oder per Telefon ist aber nicht zwingend. Gerade eine größere räumliche Distanz zwischen den Eltern bringt es mit sich, dass moderne Kommunikationsformen, wie SMS, WhatsApp oder eMail in den Vordergrund rücken.
Es gibt keinen Grundsatz, dass eine Kommunikation der Eltern per SMS und eMail für eine sinnvolle Ausübung der gemeinsamen Obsorge nicht genügen würde. Vielmehr ist gerade diese Art der Kommunikation oft sogar sachlicher als Telefonate oder persönliche Gespräche. Dass Ihre Ex-Freundin daher nicht mit Ihnen telefoniert und die Kommunikation deshalb per SMS, WhatsApp und eMail stattfindet, spricht nicht gegen eine gemeinsame Obsorge. Selbst dann, wenn die Kommunikation nur aufgrund der fehlenden Bereitschaft der Mutter überhaupt scheitern würde, spräche dies im Übrigen nicht gegen eine gemeinsame Obsorge. Da die Kommunikation mit Ihrer Ex-Freundin laut Ihrer Anfrage aber ohnehin „klappt“, steht eine fehlende Kommunikation einer gemeinsamen Obsorge nicht entgegen.
Der kontaktberechtigte Elternteil hat nach ständiger Rechtsprechung sein Kind von dessen ständigem Wohnsitz abzuholen und auch wieder dorthin zurückzubringen. Nur in Ausnahmefällen, wenn dies zum Wohl des Kindes notwendig wäre, könnte der hauptbetreuende obsorgeberechtigte Elternteil dazu verpflichtet werden, ein Kind zum Kontaktberechtigten zu bringen und von dort wieder abzuholen.
Ihrer Anfrage ist nicht zu entnehmen, dass es für Ihren Sohn besser wäre, wenn er alle vier Wochen von der Mutter zu Ihnen nach Wien gebracht würde. Solange es daher keinen Grund gibt, warum es für Ihren Sohn besser wäre, wenn er bei jedem zweiten Kontakt mit Ihnen von der Mutter nach Wien gebracht wird, müsste es dabei bleiben, dass Sie Ihren Sohn immer in Tirol abholen und auch dorthin wieder zurückbringen.
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