Doppelte Sorgepflicht
Spanien macht dieser Tage interessante Schlagzeilen mit der Einführung eines „geteilten Sorgerechts“ für Haustiere. Gerichte können dort außerdem bei einer Scheidung nun auch zur Zahlung von Unterhalts- oder Pflegekosten verpflichten. Tiere gelten ab sofort nicht mehr als Sache, sondern als Lebewesen mit eigener Sensibilität.
In Österreich sind gemeinsam während der Ehe angeschaffte Haustiere – juristisch gesehen – eheliches Gebrauchsvermögen und werden vom zuständigen Gericht zugeteilt. Eine Teilung in zwei Hälften, wie bei anderen Vermögenswerten, ist bei Lebewesen eher nicht vorgesehen. Trotzdem fühlen sich die Tiere oft „zerrissen“ und verstehen nicht, was vor sich geht. Trennungshunde leiden.
Je größer die Meute, desto besser
Auch Daria musste vor einigen Jahren ausprobieren, wie es ist, mit mir allein zu leben und ihren Lieblingsmann nur an manchen Wochenenden zu besuchen. Sie fand die Idee nicht sehr geglückt, und als dieser Mann und ich einander nach ein paar Monaten wieder näher kamen, wachte Daria argwöhnisch darüber, dass wir uns vertrugen und nett zueinander waren. Kaum hob einer Stimme, bellte sie uns beide heftig an.
Denn für Daria war es bereits mehr als genug Veränderung, als die Kinder, eines nach dem anderen, groß wurden und auszogen. Ihre zwei verbliebenen Lebensmenschen hat sie gern jederzeit um sich. Das macht sich derzeit wieder deutlich bemerkbar: Als ihr Lieblingsmann nach den Weihnachtsfeiertagen wieder zur Arbeit ging und sie tagsüber nur mich hatte, suchte sie ihn. Wenn er abends heimkommt, hängt sie sich an seine Fersen und liegt bei ihm am Sofa.
Daria hält dementsprechend wenig von der Idee eines geteilten Sorgerechts. Sie findet, dass das in unserem Haushalt gelebte Doppelsorgerecht ohnehin nur eine Schmalspurvariante des einstigen Vierfachsorgerechts, als die Kinder noch hier lebten, darstellt. Der Beagle ist ein Meutetier. Und je größer die Meute, desto schöner Leben. Außerdem braucht ein Beagle ja ohnehin jede Menge Personal.
Aufgaben gibt es mehr als genug: regelmäßige, pünktlich eingeforderte Fütterung in je zwei Gängen, mehrstündige Ausgänge, Fell- und Krallenpflege, Physiotherapiebesuche und – vor allem – die tägliche Überdosis Streicheleinheiten.
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