Entwarnung auch für Pflichtpraktika, aber …

Szenenfotos aus dem Theaterstück "Pflichtpraktikum? So eine Show!" in der es um die Rechte der Praktikant_innen ging/geht
Während in Corona-Zeiten viel über Matura diskutiert wird, sind Pflichtpraktika berufsbildender Schulen (noch?) „ausgespart“.

Wie und wann die Matura heuer stattfindet – darüber gibt es zahlreiche, intensive Diskussionen, Lösungsvorschläge – bis hin, sie ganz ausfallen zu lassen, weil 12 oder 13 erfolgreiche Schuljahre auch für ein „Reife“-Zeugnis reichen könnten. Kaum bis (fast) gar nicht thematisiert sind Pflichtpraktika. Tausende Jugendliche berufsbildender höherer und mittlerer Schulen vor der letzten Klasse müssen solche absolvieren, um überhaupt im kommenden Jahr zu den Abschlussprüfungen antreten zu dürfen. Eigentlich. Unsicherheiten, Fragen wie wird das möglich sein. Schon in normalen Zeiten ist es nicht gerade immer einfach Praktikumsplätze zu kriegen – siehe die KiKu-Story hier unten

Kaum bis keine Stellen

Das verschärft sich natürlich jetzt erst recht. Besonders krass für Hotel- und Tourismusschulen: Wann werden welche Gastro- bzw. Hotellerie-Betriebe überhaupt wieder öffnen können? Und haben die dann nicht gewaltig andere, vor allem wirtschaftliche (Überlebens-)Sorgen als auch noch Praktikumsplätze für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen? Ähnliches gilt natürlich auch für viele Handelsunternehmen – und damit die kaufmännischen Schulen (HAK, HASch), aber selbst für produzierende Firmen - und damit HTL.

Entwarnung auch für Pflichtpraktika, aber …

Vorschlag: Kompensieren durch Werkstätten und Labore

Sie wäre „dafür, die Fachpraktika durch praktische Arbeit in den Werkstätten und Labors zu kompensieren – am besten in den beiden letzten Schulwochen und Pflichtpraktika so zu behandeln wie das universitäre Freisemester, das der Minister erwähnt hat“, so Silke Bergmoser, Direktorin der EUREGIO HTBLVA in Ferlach (Kärnten) zum Kinder-KURIER.

Diese HTL, die übrigens ab dem kommenden Schuljahr auch die Ausbildung zum Tatoo-Artist anbietet, hat auch zwei Fachschulen - für Büchsenmacher und Maschinenbau. Im letzten dieser vier Schuljahre arbeiten – normalerweise – die Schüler_innen in den ersten zehn Wochen (also von September bis Mitte November) in verschiedenen Betrieben, um dort die Abläufe kennen zu lernen, im Berufsalltag integriert zu sein mit dem Ziel, nach dem Schulabschluss oft von diesen Unternehmen übernommen zu werden.

Schon jetzt habe sie von Firmen Absagen für den heurigen Herbst bekommen, so Bergmoser. Dann müsse alternativ ein regulärer Schulbetrieb organisiert werden – möglicherweise aber nur für einen Teil der Jugendlichen, weil manche Firmen vielleicht schon Jugendliche für diese zehn Praxiswochen aufnehmen.

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Kochen in der Schulküche der Schule Modul - ersetzt kein Pflichtpraktikum

Berufsberechtigungen

Wobei die Pflichtpraktika grundsätzlich weit mehr sind als konkrete Praxis im wirklichen Leben neben beispielsweise kochen und servieren in der Schulküche oder Arbeit in den schuleigenen Werkstätten. Sie sind die Basis dafür, dass mit dem Schulabschluss auch Berufsberechtigungen erworben werden, so Gerhard Orth, einer der für diesen Schultyp zuständigen Abteilungsleiter im Bildungsministerium dazu auch weiter unten). Daher sei ein möglicher Dispens (sozusagen Verzicht darauf) ja nur eine Lösung im schulischen Zusammenhang.

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"Mini"-Fabrik im TGM - auch das gilt nicht als betriebliches Praktikum

Ausnahmen auch gesetzlich möglich

Zwar hieß es in der Information des Bildungsministeriums an die Schulen: „Vorprüfungen an allgemeinbildenden und berufsbildenden höheren Schulen, die grundsätzlich im Sommersemester der vorletzten Schulstufe stattfinden, werden in den Herbst 2020 verschoben.“

Bleibt noch immer offen, was tun, wenn – selbst in den Sommerferien - die obligatorischen Praktika gar nicht absolviert werden können? Da gibt’s „eine Gesetzesstelle, die auch darauf Bezug nimmt, und das sagen wir auch allen Schulen, die anrufen“, so die Pressestelle des Ministeriums. Die dankend die Kinder-KURIER-Anregung aufnimmt, diese vielleicht aktiv selbst zu kommunizieren.

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Reisenprojekt der HLT Bergheidengase: "Theaterhotel". Gut 200 Jugendliche arbeiten über einen ganzen Tag und bewirten 1000 Gäste - aber auch das kein Pflichtpraktikum

§ 11 (10)

Zu dieser Gesetzesstelle führt uns dann der genannte Abteilungsleiter für „humanberuflichen Schulen“ (wirtschaftliche Berufe der Fachrichtungen Sozial-, Kultur- und Kongressmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Umwelt und Wirtschaft, Tourismus, Mode, Kunst, Sozialberufe) sowie land- und forstwirtschaftlichen Schulen.

Im § 11 des SchulUnterrichtsGesetzes (SchUG) heißt es im Absatz 10: „Macht ein Schüler glaubhaft, daß (sic!) er ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum oder Praktikum nicht zurücklegen kann, weil keine derartige Praxismöglichkeit bestand, oder weist er nach, daß er an der Zurücklegung aus unvorhersehbaren oder unabwendbaren Gründen verhindert war, so entfällt für ihn die Verpflichtung zur Zurücklegung des Pflichtpraktikums bzw. Praktikums.“

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„Einschlägigkeit“ großzügiger auslegen!

Genau die wäre jetzt hier anzuwenden, so der jahrzehntelange Fachmann. Aber für die Berufsberechtigungen ist ein Verzicht auf die Praktika nicht möglich, weshalb er sich dafür stark macht, die Bezeichnung „einschlägig“ in den Bestimmungen über Pflichtpraktika in der jetzigen Phase „sehr großzügig auszulegen. So würde Hilfe beim Einschichten von Lebensmitteln immerhin Einblicke in die Handels- und Vertriebskette bringen oder ein Einsatz bei der Spargelernte dann in der Küche wissen, wo dieses Gemüse herkommt und wie geerntet wird.“ Aber dafür müssen Bildungs- und Wirtschaftsministerium verhandeln. (Diese Runde soll heute, am 2. April, stattfinden.)

Entwarnung auch für Pflichtpraktika, aber …

Auf der Homepage des OeAD gibt's Fragen und Antworten u.a. zu Sonderunterstützungen wegen Covid19-bedingter Kosten

Auslandspraktika, Erasmus+

Auf einen „Detail“bereich weist der Abteilungsleiter noch hin: Auslandspraktika über Erasmus+. Viele Schülerinnen und Schüler absolvieren meist zwischen 3. und 4. Klasse ihrer BHS drei Monate über dieses von der EU geförderte Programm in einem anderen Land, nicht zuletzt um ihre berufsbildende Praxis mit intensivem Fremdsprachenunterricht zu verbinden. Da möglicher-, ja sogar wahrscheinlicherweise im Sommer die diversen Grenzsperren noch nicht aufgehoben sind und auch viele der Betriebe vielleicht keine Praktikant_innen mehr aufnehmen können, vieles davon aber schon gebucht ist …

Eventuelle Stornokosten

Für die Umsetzung des Erasmus+-Bildungsprogramms ist der OeAD (Österreichischer AustauschDienst) verantwortlich. Dort erfährt der Kinder-KURIER, dass über dieses Programm im Vorjahr rund 3900 Schüler_innen sowie 770 Lehrlinge ihre Praktika im Ausland gemacht haben. An erster Stelle der Zielländer stand UK, also Großbritannien, vor Irland, Deutschland, Italien, Spanien, Frankreich.

Der OeAD steht nicht direkt mit den Jugendlichen in Kontakt, sondern intensiv mit den Schulen bzw. Betreiben (für Lehrlinge), die das Programm durchführen. Angesichts der jetzt außergewöhnlichen Situation war der Rat an diese: Wenn möglich, die Auslandsaufenthalte verschieben. Wo dies nicht möglich war und schon (Storno-)Kosten aufgelaufen sind, können diese außergewöhnliche Kosten aufgrund der Coronakrise vom OeAD nach Möglichkeit abgefedert werden. „Das höchste Gut ist selbstverständlich die Gesundheit und niemand soll deswegen finanzielle Schwierigkeiten haben“, so die Pressesprecherin Ursula Hilmar zum Kinder-KURIER.

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OeAD-FAQ zu diesem Thema

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