„Mangelhaft“: Kinderrechts„Zeugnis“ für Österreich

Gesamte verbale Beurteilung
Erst prüfte ein UNO-Ausschuss, nun erstellte das Netzwerk Kinderrechte eine gesamte verbale Beurteilung.

Anfang der Woche war Notenkonferenz für Österreich in Sachen Kinderrechte. Trotz Wiedereinführung der Ziffernnoten ab der Volksschule, einigte sich die Konferenz auf eine Gesamt-Verbal-Beurteilung. Die österreichische Regierung kriegt ein Zeugnis mit „mangelhaft“. Das gilt (noch) nicht für die jetzige, sondern beurteilt die bisherigen. Aber die jetzige und künftige haben damit „Hausaufgaben“ zu erledigen. Das berichteten am Dienstagvormittag Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez (Netzwerk Kinderrechte), Helmut Sax vom Ludwig Boltzmann-Institut für Menschenrechte und Caroline Pavitsits, eine der Vorsitzenden der BundesJugendVertretung.

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Plus

Ein großes Plus hat sich Österreich damit eingehandelt, dass eeeeendlich die unterschiedlichen Jugendschutzbestimmungen, nicht zuletzt die Ausgehzeiten, der harmonisiert worden sind. Ausgezeichnet steht unser Land auch in einem anderen Punkt da: Jugendliche dürfen schon ab 16 Jahren wählen – in einem von ganz wenigen Ländern auf der Welt.

Aber schon beim zuletzt genannten Pluspunkt wird kritisch angemerkt, dass viele Jugendliche, die schon (fast) ihr ganzes Leben in Österreich wohnen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, weil sie nicht die Staatsbürgerschaft haben.

 

„Mangelhaft“: Kinderrechts„Zeugnis“ für Österreich

Das gesamte Zeugnis

Noch einiges zu tun

Weitere Bereiche, bei denen vor allem „Nachhol“bedarf besteht: Bekämpfung der Kinderarmut, Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, Diskriminierungsverbot (Kopftuchverbot wird übrigens dezidiert als gegenteiliges Beispiel genannt) und minderjährige Flüchtlinge. Die Kinderrechtskonvention aber auch das Jugendwohlfahrtsgesetz sieht die Zuständigkeit für alle auf dem Staatsgebiet lebenden Kinder und Jugendlichen vor – unabhängig von Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsstatus.

Die genannten Punkte sind Teil der elf „Gegenstände“, die das österreichische Netzwerk Kinderrechte im Zeugnis auflistet. Dem Netzwerk gehören 45 Organisationen an. Weitere neben den genannten Fächern sind: politische Verantwortung und Strukturen für Kinder und Jugendliche; Mitsprache; Schutz vor Gewalt; Gesundheit; Bildung und nicht zuletzt Bewusstseinsbildung über Kinderrechte. Immerhin gibt es noch immer junge Menschen, die die Schule absolviert haben und nie auch nur irgendwas davon gehört haben, dass es Kinderrechte gibt – 30 Jahre nachdem die entsprechende Konvention am 20. November 1989, also vor mehr als 30 Jahren, von der Vollversammlung der Vereinten Nationen beschlossen worden ist.

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Tortenstücke für die Zuständigkeiten verschiedener Ministerien - zum vorjährigen 30. Geburtstag der Kinderrechtskonvention am 20. November

Die Kinderrechtskonvention beinhaltet auch einen Mechanismus zur regelmäßigen Überprüfung (im Schnitt alle fünf Jahre). In 42 inhaltlichen Artikeln sind Rechte festgelegt, die allen Kinder dieser Welt zustehen – solche, die ihr Leben schützen, aber auch solche, die ihnen gewährleisten, selber mitreden zu dürfen. In weiteren 12 Artikeln beschloss die UNO, dass und wie sie sich drum kümmern wollen, dass diese Rechte eingehalten werden. Dazu tagt am UNO-Sitz Genf drei Mal im Jahr ein internationaler Ausschuss mit 18 Expert_innen, der sich jeweils einen Tag einem Land widmet.

Dafür schickt die jeweilige Regierung einen Bericht, was sie in Sachen Umsetzung getan hat. Außerdem schicken aus vielen Ländern zivilgesellschaftliche Organisationen einen ergänzenden – nicht schöngefärbten – Bericht.

Der Ausschuss hört Regierungvertreter_innen und solche aus der Zivilgesellschaft an und gibt dann Empfehlungen, was gegebenenfalls noch zu verbessern sei. Die Länderzeugnisse orientieren sich übrigens nicht am internationalen Vergleich, sondern an den gegebenen Möglichkeiten der jeweiligen Staaten. Es geht also nicht darum, dass Österreich sich ausruhen kann, weil es keine Kinderarbeit, -Sklaven, -Hunger, -Analphabetismus usw. gibt, sondern was möglich wäre bzw. sein müsste.

„Mangelhaft“: Kinderrechts„Zeugnis“ für Österreich

Auch jetzt nicht auf Kinderrechte "vergessen"!

66 Empfehlungen

Aus den Unterlagen und den Hearings hat der UN-Ausschuss insgesamt 66 Empfehlungen zusammengestellt. Die sollte die österreichische Regierung bis zur nächsten Prüfung 2025 abarbeiten. Neben einzelnen Versäumnissen – von den Aufgaben aus der vorletzten Prüfung ist praktisch nichts umgesetzt – bräuchte es auch Sachberarbeiter_innen in den Ministerien, die für kinder- und jugendrelevante Themen in ihrem Fachbereich zuständig sind. Als Beispiel wurde beim Pressegespräch genannt: In Sachen Inklusion wandere der Ball oft zwischen Bildungs- und Sozialministerium hin und her. Und in der Regierung selbst müsste sich wer zuständig fühlen.

Nur ein Satz auf 326 Seiten

Die BundesJugendVertretung hat übrigens das türkis-grüne Regierungsprogramm analysiert. Freude darüber, dass Klima(schutz), der sehr vielen Kindern und Jugendlichen sehr wichtig ist, einen großen Stellenwert hat. Aber, Kinderrechte kommen auf 326 Seiten genau in einem einzigen Satz (dafür zwei Mal) vor: Unter dem Punkt „Stärkung der Grund- und Menschenrechte“: „Anlässlich von 30 Jahren Kinderrechte Evaluierung des Grundrechtsschutzes im BVG Kinderrechte.“

Ein bisschen dürftig, findet – nicht nur – die BJV.

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Kinderhabenrechte.at

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