Suche nach neuen Methoden, um Alter von Asylwerbern zu bestimmen

Zahnröntgen
Derzeit werden unter anderem Röntgen gemacht. Die Strahlung birgt jedoch Gesundheitsrisiken.

Nicht immer verfügen Asylwerber über Unterlagen, die ihr Alter bestätigen. In manchen Fällen sieht sich das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) mit Angaben konfrontiert, die Zweifel an den Angaben Einzelner aufkommen lassen. Kürzlich sorgte etwa der Fall des Syrers Yazan A. für Aufsehen: Er soll am 13. Jänner seine 16-jährige Ex-Freundin in Wiener Neustadt getötet haben. Bei der Polizei gab Yazan A. an, 19 Jahre alt zu sein. Unterlagen, die dies belegen, gibt es aber keine. Die Behörden zweifeln aufgrund seines Körperbaus, seines Vollbarts und des gesamten Erscheinungsbildes an der Altersangabe. Sein Alter ist aber entscheidend, wenn es darum geht, ob Yazan A. vor Gericht als Jugendlicher oder als Erwachsener eingestuft wird.

Röntgen ist wesentlicher Teil

Bestehen derartige Zweifel am Alter eines Asylwerbers, so kann das BFA eine „multifaktorielle Altersfeststellung“ anordnen. Dieses Verfahren basiert auf den Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin und umfasst mehrere medizinische Untersuchungen, etwa eine allgemeinmedizinische Untersuchung, bei der Körperbau, Behaarung und sekundäre Geschlechtsmerkmale beurteilt werden.

Ein wesentlicher Teil ist das Röntgen der Handwurzel, mit dem festgestellt werden soll, ob die Wachstumsfugen schon geschlossen sind. Die Skelettentwicklung an der Hand ist bei Jungen normalerweise mit 19 und bei Mädchen mit 17 Jahren abgeschlossen. Zusätzlich kann eine Computertomografie des Schlüsselbeins angeordnet werden, die ebenfalls über die Wachstumsfugen Auskunft gibt. Im Mittel ist die Skelettentwicklung bei Männern erst mit 30 und bei Frauen mit 27 Jahren abgeschlossen. Auch ein Zahnröntgen ist meist Teil der Untersuchung.

Nicht notwendige Strahlenbelastung

Die Röntgenverfahren stehen immer wieder in der Kritik, da Betroffene mit Röntgenstrahlen belastet werden, bei denen dies medizinisch nicht notwendig ist. Das deutsche Bundesgesundheitsministerium lässt deshalb derzeit in einem Forschungsprojekt prüfen, ob eine Altersabschätzung von jungen Migranten statt mit Röntgen auch mit Ultraschall möglich ist.

Das Projekt der Fraunhofer-Gesellschaft und der Universität des Saarlandes wird mit rund einer Million Euro gefördert, die Ergebnisse sollen 2020 vorliegen. Ultraschall ist laut Deutscher Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) viel schonender als Röntgen, da es komplett ohne Strahlenexposition auskommt. „Gerade bei jungen Menschen ist es besonders relevant, so häufig wie möglich auf Röntgenstrahlen zu verzichten, um schon recht früh mögliche Strahlenschäden im Körper zu verhindern“, sagt Jörg Detlev Moritz von der DEGUM.

MRT statt CT

Bislang fehle bei einer Altersabschätzung per Röntgen die medizinische Indikation. Ärzte müssen dem Patienten ohne medizinische Notwendigkeit eine Röntgenuntersuchung zumuten und strapazieren auch ihr Berufsethos. Es sei davon auszugehen, dass auch Minderjährige untersucht werden. „Bei diesem Klientel, das sich noch im Wachstum befindet, können Röntgenstrahlen das Zellenwachstum beeinträchtigen“, sagt Moritz.

Auch eine Altersabschätzung mittels Magnetresonaztomographie soll geprüft werden – auch sie ist ohne Strahlenexposition möglich. Dennoch sehe die DEGUM die geplante Studie kritisch, da die Ergebnisse auch juristisch valide sein müssten und nicht von der Erfahrung der Untersucher abhängen dürften.

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