Schulden-Koch wehrt sich und will Schweizer Behörde klagen

Symbolbild
Der deutsche Sterne-Koch Lars Volbrecht besteht auf sein Recht, in der Schweiz ein Restaurant zu eröffnen und will klagen.

Für Lars Volbrecht waren die vergangenen Wochen nicht leicht – mittlerweile hat sich der deutsche Sterne-Koch einen Schweizer Anwalt genommen. Der in Deutschland verurteilte Küchenchef hatte wie berichtet von der Stadt Chur keine Bewilligung für sein neues Restaurant in Graubünden erhalten.

Der Chef der Behörde hatte die Entscheidung mit der deutschen Verurteilung begründet sowie mit der Befürchtung, dass eine einwandfreie Führung des Betriebs infrage gestellt sei.

Zur Erinnerung: Im Juni 2018 hatte Volbrecht das deutsche Restaurant Alte Vogtei für Renovierungsarbeiten geschlossen. Anfang 2019 wollte der Koch wieder eröffnen, was er aber nicht tat. Den Michelin-Stern hatte er jedoch für das geschlossene Restaurant entgegen genommen. Im April 2019 wurde er schließlich wegen vorsätzlichen Betrugs in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Zum Zeitpunkt des Urteils hatte er Schulden in der Höhe von 88.000 Euro.

Volbrecht hat fast die ganze Schulden-Summe zurückgezahlt

Im Interview mit dem KURIER spricht Volbrecht offen über seine missliche Lage. Von seinen Schulden in der Höhe von 88.000 Euro seien nur noch 8.000 Euro offen: "Wir zahlen unsere Schulden ab. Als wir die Vogtei wegen Schimmelbefalls schließen mussten, entstanden erst die Probleme." Die Renovierungskosten hätten 20.000 bis 30.000 Euro betragen, da es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt. "Wenn Frau und Mann im gleichen Restaurant arbeiten, fällt plötzlich die gesamte Einnahmequelle weg."

Wie sieht der Sterne-Koch selbst die Vorkommnisse, die danach geschahen? "Oft steht in Medien, dass ich in die Schweiz geflüchtet bin. Das stimmt nicht. Ich habe mich für die Genehmigung in der Schweiz bereits Monate vorher anmelden müssen. Von Flucht kann keine Rede sein."

Rechtliche Schritte gegen Schweizer Behörde

Volbrechts Anwalt deutet das Schweizer Recht so, dass sich eine Verurteilung nur auf eidgenössische Gerichte bezieht, nicht auf Urteile außer Landes. Gegen die Schweizer Behörde werden jetzt rechtliche Schritte eingeleitet.

"Es geht um unsere Existenz. Unsere 13-jährige Tochter wird schon in der Schule auf die Artikel angesprochen. Ich muss meine Familie schützen." Der Sterne-Koche möchte auch gegen die mediale Vorverurteilung rechtlich vorgehen: "Ich stehe zu meinen Fehlern und entschuldige mich dafür, was ich in Deutschland gemacht habe. Aber das hat nichts mit der Schweiz zu tun."

Die Darstellung eines Schweizer Mediums  der KURIER berichtete  dass er für die Bewilligung zu spät eingereicht habe, bestreitet der Koch. "Als wir den Schweizer Pachtvertrag angetreten sind, haben wir kein Eröffnungsdatum genannt. Außerdem haben wir zuerst die GmbH gründen müssen, erst als alle Unterlagen fertig waren, haben wir eingereichnt. Wir hatten das Restaurant auch nie ohne Genehmigung geöffnet: Wir haben nur Speisen und Szenerie für den Instagram-Auftritt fotografiert."

Für den Koch stellt sich mittlerweile die existenzielle Frage: "Wir zahlen seit Monaten Pacht für ein geschlossenes Restaurant. Wir haben eine Menge Geld aus meiner eigenen Tasche investiert. Letztlich wird es wohl heißen: Geben wir auf oder ziehen wir es durch?"

Warum hat er den Michelin-Stern angenommen? "Ich distanziere mich davon und habe mich beim Guide Michelin entschuldigt. Ich habe den Stern zurückgegeben, aber ich habe es damals auch so gesehen, dass ich ihn für meine Leistung vor der Schließung erhalten habe."

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