Großbuchstaben auf Preistafel: Bäcker soll 25.000 Euro Strafe zahlen

Symbolbild
Beamte in Berlin-Brandenburg drohten einem Bäcker, weil er Kilogramm nicht wie üblich abgekürzt hat.

Karsten Greve glaubte zuerst, es müsse sich um einen Irrtum handeln: Nachdem Kontrollore des Landesamts für Eich- und Messwesen Berlin-Brandenburg seine Bäckerei besuchten, drohte ihm ein Bußgeld in der Höhe von 25.000 Euro.

Laut Berliner Morgenpost gab der Bäcker die Gewichtsangabe seiner Brote in Großbuchstaben statt in Kleinbuchstaben an: Die Abkürzung "KG" steht allerdings für Kommanditgesellschaft, das Wort Kilogramm wird mit "kg" abgekürzt.

"Jedes Amt hat auch einen Ermessensspielraum. Und welcher Kunde denkt denn ernsthaft, dass ich hier Kommanditgesellschaften verkaufe? Ich bin doch bloß ein kleiner Brotladen", so Greve. Allerdings blieben die Beamte hartnäckig, Greve änderte die Schreibweise reumütig, um einer Geldstrafe zu entgehen. 

"Die Kontrolleure haben ja recht. Eine richtige Angabe ist gesetzlich vorgeschrieben."

Seriennummer von alter Waage notiert

Den Kontrolloren missfiel auch eine alte Waage: Als sie das nostalgische Deko-Element überprüften, war das Gerät nicht vorschriftsmäßig geeicht, berichtet die Berliner Morgenpost. Das ist aber für eine vorschriftmäßige Abrechnung notwendig.

Bei der Waage handelt es sich allerdings nur um ein Dekoelement, beteuert der Unternehmer. Den Beamten war das egal, sie notierten sich die Seriennummer.

Eine Sprecherin der Senatsverwaltung versicherte der Tageszeitung, dass solch ein Vorgehen ungewöhnlich sei. Der Vorfall werde nun überprüft.

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