Fleisch muss Fleisch bleiben: EU will "Veggie-Burger" und Co. verbieten

Fleisch muss Fleisch bleiben: EU will "Veggie-Burger" und Co. verbieten
Wo kein Fleisch drinnen ist, darf künftig auch nicht mehr "Burger", "Steak" oder "Würstel" draufstehen. So will es die EU.

Tofuwürstel, Veggieburger, Seitansteak: Die Bandbreite an pflanzlichen Fleischersatzprodukten ist mittlerweile groß. Nur dürfen diese wohl bald nicht mehr derart einschlägige Namen tragen. Im EU-Parlament wird derzeit darüber diskutiert, die Produktbezeichnungen für Fleischloses zu verbieten.

Burger muss Burger blieben

Betroffen wären davon nicht nur Burger beziehungsweise Burgerlaibchen aus Bohnen oder Pilzmischungen. Auch vegane Würstel (oft auch als "Vürstel" vertrieben), Tofusteak und Sojaschnitzel wären damit ihren Namen los, berichtet der Guardian.

Während einige Mitglieder des EU-Parlaments die Lobby der Fleischindustrie für die anvisierte Änderung verantwortlich machen, wurde der entsprechende Plan im Agrarausschuss mit großer Mehrheit angenommen.

Über die dafür nötigen Maßnahmen wird laut Guardian nun nach den Europawahlen im Mai das gesamte Parlament abstimmen, bevor es den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission vorgelegt wird.

"Gesunder Menschenverstand"

Der französische sozialdemokratische Europaabgeordnete Éric Andrieu, der für die Überwachung der Gesetzgebung verantwortlich ist, sagte, das Verbot sei "gesunder Menschenverstand". "Die Fleischlobby ist nicht daran beteiligt", betonte er. Die Benennung fleischloser Produkte habe in jüngster Vergangenheit zu einer heftigen Debatte unter den EU-Fraktionen geführt, "und eine große Mehrheit wollte die Dinge klarstellen".

Andrieu bekräftigte auch, dass die Abgeordneten "im Interesse der Verbraucher gestimmt" hätten. Die Neuregelung sei zudem eine Chance für vegetarische Marken "sich zu profilieren".

"Schlag gegen nachhaltige Lebensmittel"

Von NGOs wie Greenpeace und Birdlife wird der Plan, fleischbezogene Bezeichnungen "ausschließlich für essbare Teile von Tieren" zu schützen unterdessen abgelehnt. Dies sei "ein Schlag gegen nachhaltige Lebensmittel", heißt es.

Anders sieht das Andrieu: "Wir sind der Meinung, dass der Ausdruck 'Steak' echtem Steak mit Fleisch vorbehalten werden sollte und, dass wir einen neuen Namen für all die neuen Produkte finden sollten. In dieser Hinsicht gibt es viel zu tun, es wird viel Kreativität benötigt", sagte er. Die Menschen müssten jedenfalls "wissen, was sie essen".

Molly Scott Cato, britische grüne Europaabgeordnete und ebenfalls Mitglied des Landwirtschaftsausschusses, gab an, Zweifel an der Motivation hinter den neuen Kennzeichnungsregeln zu haben.

"Der Verdacht liegt nahe, dass das von der Panik der Fleischindustrie herrührt, weil sich junge Menschen vom Fleischessen abwenden", sagte sie. "Es ist ja nicht so, dass die Leute vegetarische Burger kaufen und dann fragen: 'Wo ist mein Fleisch?'."

Veggie-Scheiben im Supermarkt?

Und wie wird ein veganes Burger-Patty künftig heißen? Laut Guardian sei "veggie disc", also Veggie-Scheibe, als möglicher Ersatz angedacht. Um dies auszuhandeln, ist noch Zeit. Es könnte einige Jahre dauern, bis die Verordnung tatsächlich in Kraft tritt.

Milch muss aus Eutern stammen

Seit 2017 sind Bezeichnungen wie "Butter", "Käse" oder "Joghurt" sind für vegane Produkte bereits tabu. Pflanzliche Produkte dürfen per Entscheid des Europäische Gerichtshofes (EuGH) nicht unter Namen wie "Pflanzenkäse" oder "Tofubutter" verkauft werden. Die höchsten Richter der EU verwiesen auf Regelungen im europäischen Recht, wonach die Bezeichnung "Milch"-Produkten vorbehalten ist, die aus der "normalen Eutersekretion" von Tieren gewonnen werden.

Das Gleiche gilt für Begriffe wie "Rahm", "Sahne", "Butter", "Käse" oder "Joghurt". Hintergrund ist eine Klage gegen das deutsche Unternehmen Tofutown aus der Eifel im Auftrag von Wettbewerbern. Tofutown stellt rein pflanzliche (vegane) und vegetarische Produkte her und vertreibt diese unter Namen wie "Veggie-Cheese" oder "Cream", weist dabei aber immer auch auf den pflanzlichen Ursprung hin. Dennoch könne eine Verwechslungsgefahr für Verbraucher nicht ausgeschlossen werden, argumentierten die Richter des EuGH.

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