Denkmalschutz: Wenn der Zombie aus dem Frühbarock erwacht
Auch in Rust, bekannt für Störche und pannonische Weinseligkeit, befindet sich eines der vielen heimischen Zeitportale, in dem Vergangenes auf das Heute trifft. Mit Bürgerhäusern aus dem 16. bis 19. Jahrhundert steht die gesamte Altstadt unter Denkmaschutz. Wohin man blickt: schmucke Fassaden aus dem Barock und der Renaissance.
Trotzdem sollte man nicht glauben, dass die Zeit hier still steht. Das ehemalige Bürgerspital bzw. Armenhaus zum Beispiel erzählt da eine ganz andere Geschichte.
Angesiedelt zwischen Fischerkirche und Pfarramt herrschte hier knapp vierhundert Jahre lang reger Betrieb. Gespenstische Ruhe sollte erst nach den beiden Weltkriegen einkehren, als das Gebäude nach und nach seine Funktion verlor. Von den Menschen verlassen, wurde es dem Verfall überlassen.
Vorher/Nachher
Schandl Architekten holten das alte Bürgerspital in Rust ins Heute.
Erst 2010 kam es zu den ersten Wiederbelebungsmaßnahmen: als das Architekturbüro Schandl mit (Haupt-)Sitz in Eisenstadt mit der Planung eines umfassenden Sanierungskonzepts begann. Dem Gebäude – nunmehr reduziert auf eine Art frühbarocken Zombie, der beim Hauptplatz herumlungerte – sollte neues und auch modernes Leben eingehaucht werden.
Vom Wert des Vergangenen
Gut erhalten und gepflegt können denkmalgeschützte Gebäude viel zum Image eines Stadtbildes oder einer Landschaft beitragen. Und Österreich kann hier aus dem Vollen schöpfen: Rund zwei Prozent der Bausubstanz steht unter Denkmalschutz: In Wien sind es etwa die repräsentativen Palais der Ringstraße, aber auch der Gemeindebau Karl-Marx-Hof, in Niederösterreich die Burg Kreuzenstein oder Schloss Orth im Nationalpark Donau-Auen. Die Bedeutung derartiger Gebäude darf man aber nicht allein auf ihre Ästhetik reduzieren.
Palais Ephrussi
Das Palais Ephrussi (erbaut 1872/73) wurde vom Ringstraßen-Architekt Theophil Hansen als Zinshaus konzipiert - so wie die meisten Palais zu dieser Zeit. In der prachtvollen Beletage lebte die Familie Ephrussi, in den Stockwerken darüber Mieter.
Remise Wexstraße 15
Nicht nur Häuser stehen unter Denkmalschutz. Gleiches gilt etwa für die Remise Brigittenau. Bis Ende 2021 werden die historischen Gebäuden saniert und die Technik modernisiert.
Karl Marx Hof, Wien 19., Gemeindebau
Nicht nur Palais, auch Gemeindebauten können unter Denkmalschutz stehen. Bein Karl-Marx-Hof wurden durch Farbproben die Ursprungsfarben der Fassade rekonstruiert.
Park Hyatt Vienna
Wie lässt sich ein altes Bankhaus unter Denkmalschutz neu nutzen? In diesem Fall zog ein Luxushotel ein
Ein Haus muss nicht einmal im konventionellen Sinn schön sein, um denkmalschutzwürdig zu sein. Es bezieht seinen Wert vielmehr daraus, dass es beispielhaft für die Zeit ist, in der es errichtet wurde, und darüber etwas aussagt. Das kann eine spezielle Bauform betreffen, aber auch nur Teile davon: wie die Fassade, das Stiegenhaus, das Dach, die Fenster.
Christoph Bazil, Präsident des Bundesdenkmalamtes, sieht im Schutz historischer Gebäude gleich einen dreifachen Mehrwert.
Denkmalpflege ist gelebte Nachhaltigkeit – sowohl im ökologischen und ökonomischen als auch im sozio-kulturellen Sinn“, so der Jurist.
Und: „Nichts ist nachhaltiger als die moderne Fortschreibung historischer Bausubstanz durch eine zeitgemäße Nutzung.“
In dieser Form am materiellen Kulturerbe einer Gesellschaft festzuhalten, macht Sinn, informiert es doch über deren Geschichte und gibt Einblick in vergangenen Lebensweisen.
„Denkmale haben aufgrund der tradierten Überlieferung stets einen ,Alterswert’, den wir zeigen und bewahren wollen“, ergänzt Stefan Gron, ebenfalls vom Bundesdenkmalamt. „Sie weisen bestimmte Gebrauchsspuren auf, die etwas über ihre Entstehung und Nutzung aussagen.“
Fast jedes Denkmal sei im Lauf seiner Geschichte mehrfach verändert worden, doch „manchmal haben diese Veränderungen die Bedeutung des Objektes noch gesteigert“. So können etwa erfolgte Anpassungen auf veränderte Lebens-, Wohn- oder Arbeitsbedingungen hinweisen.
Bekenntnis zum Heute
Stefan Gron sieht dabei die sinnvolle Nutzung als eine Schlüsselqualität denkmalgeschützter Häuser, die im Fall des Falles auch wieder deren Wandlungsfähigkeit der vergangenen Jahre unter Beweis stellen können.
Denn der Denkmalschutz schließt das Ergänzen neuer Gebäudeteile bzw. -elemente nicht im Vorhinein aus: „Viele Veränderungen, die sich aus einer zeitgemäßen Nutzung ergeben, können aus einer Fortschreibung des Bestandes entwickelt werden“, erklärt Stefan Gron das Potenzial.
Glaubt man, im Zuge von Bau-, Feld-, Grabungs- oder Erdarbeiten auf ein Denkmal gestoßen zu sein, gilt die unverzügliche Anzeigepflicht durch den Finder, den Liegenschaftseigentümer, den Mieter bzw. Pächter oder den Bauleiter.
- Gemeldet wird der Fund beim Bundesdenkmalamt, bei der Bezirksverwaltungsbehörde, der Polizei, beim Bürgermeister oder einem öffentlichen Museum.
- Die Fundstelle darf fünf Tage lang nicht verändert werden. Besteht das Risiko, dass das Gefundene abhanden- kommt, muss es in Verwahrung genommen oder einer der oben genannten Institutionen übergeben werden. Bis zur Klärung unterliegt der Fund für die Dauer von sechs Wochen dem Denkmalschutzgesetz.
„Manchmal wird auch ein klarer Bruch in eine moderne Formensprache richtig sein. Wichtig ist, dass die bestimmenden Denkmalwerte, etwa die Baustrukturen, die Materialien, die Oberflächen, künstlerische Ausstattungen und charakteristische Baudetails erhalten werden und das Denkmal in sich und mit den erneuerten Teilen stimmig bleibt.“
Da das Bundesdenkmalamt zuständig ist, geplante Veränderungen zu bewilligen und allfällig mit Auflagen zu verknüpfen, ist die frühzeitige Einbindung der Behörde unumgänglich. Geht es doch darum, mit den Denkmaleigentümern Lösungen zu finden, die stets individuell auf das Haus zugeschnitten sind. Genau dafür sei der Faktor Zeit meist entscheidender als der Faktor Geld, ist Gron überzeugt.
Im Fall des Projektes im burgenländischen Rust war die Zusammenarbeit zwischen den Architekten und dem Landeskonservator (dem Vertreter der Denkmalbehörde auf Landesebene) eng. Sie profitierte auch von einer bereits etablierten Basis, da das Architekturbüro schon einige Objekte im Denkmalschutzbereich – wie die Sanierung und Neugestaltung des Schillerhaus in Eisenstadt – realisiert hat. Für einzelne heikle Teile wurden aber extra eigene Besprechungen vor Ort abgehalten, erinnert sich Architektin Viktoria Schandl.
Zusammenspiel
Die Herausforderung beim 1618 errichteten Bürgerspital war, das Areal, bestehend aus zwei lang gestreckten Gebäudeteilen und der alten Stadtmauer, für eine moderne und vielfache Nutzung fit zu machen. Neben Mietwohnungen sollte auch Platz für ein Polizeigebäude, ein Café, Künstlerräume und Ausstellungsräume geschaffen werden.
Wir versuchen im Zuge der Bestandsaufnahme wertvolle Teile des Objektes herauszufiltern, um diese wieder in den entsprechenden Zustand zu versetzen“, so Viktoria Schandl über die Vorgehensweise.
Ebenso zur Aufgabenstellung gehörte, jene Teile, die sich in schlechtem oder historisch nicht wertvollem Zustand befanden, durch moderne Bauteile zu ersetzen. „Insbesondere wenn dies der Nutzung des Objektes dient bzw. für die Funktion des Objektes unumgänglich ist“, so Schandl. So wurde der Eingangsbereich mit Stiegenhaus und Lift barrierefrei und modern gestaltet. Für die Architektin bildet diese zeitgemäße Sprache „einen Kontrast zum alten Baubestand und erzeugt somit ein Spannungsfeld, wobei beide Bauteile dadurch an optischem Wert gewinnen“.
Die Pflicht zu handeln besteht bei unbedingt notwendigen Maßnahmen, die bei Unterlassung zum Verfall des Gebäudes führen würden und die keine oder nur geringe Geldmittel erfordern (wie das Ersetzen einzelner zerbrochener Dachziegel, das Verschließen offenstehender Fenster).
Generell gilt:
- Besteht keine Gefahr in Verzug, muss jegliche Instandhaltungs- und Reparatur- arbeit dem Bundesdenkmalamt wenigstens zwei Monate vor Arbeitsbeginn zur Bewilligung angezeigt werden. Die Behörde kann diesen Antrag ablehnen oder ihm stattgeben (zur Gänze oder in Teilen). Zudem können spezielle Auflagen und Bestimmungen hinzukommen.
- Für manche Maßnahmen gibt es Förderungen oder es besteht eine Steuerabsetzbarkeit.
- Möchte man die Immobilie verkaufen, muss der Hausbesitzer das dem Denkmalamt mitteilen.
Seit dem Jahr 2001 gehört die Altstadt von Rust zum UNESCO-Weltkulturerbe. Geschichtsinteressierte, die heute einen geführten Spaziergang unternehmen, können die bauliche Entwicklung vom Fischerdorf zur Stadt nachvollziehen. Ein neues, altes Kapitel in der Geschichte hat nun das sanierte Bürgerspital-Ensemble hinzugefügt.
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