Social-Media-Verbot: Schutz oder Bevormundung?
Zwei Anwälte, zwei Ansichten, eine Rechtslage: Das Wiener Duo erzählt Geschichten aus seiner Ehe, beantwortet Fragen, die uns im Alltag beschäftigen, erklärt, was vor Gericht zählt – und wie er oder sie die Causa sieht.
Von Mag. Carmen Thornton & Mag. Johannes Kautz
Der Fall: Vor Kurzem kündigte die Bundesregierung ein Social Media Verbot für unter 14-Jährige an. Die Altersbeschränkungen sollen für alle Plattformen gelten, die suchtfördernde Funktionen wie z. B. endloses Scrollen und automatische Wiedergabe oder Belohnungssysteme für kontinuierliche Nutzung verwenden. Betroffen sind vor allem Tiktok, Instagram, Youtube und Snapchat, nicht jedoch Messengerdienste wie WhatsApp. Obwohl auf EU-Ebene bereits an einer einheitlichen Lösung gearbeitet wird, prescht Österreich vor. Digitalisierungsstaatssekretär Pröll verteidigte das Vorhaben mit den Worten: „Wir stellen Eltern auch nicht frei, ob ein Zehnjähriger ein Glas Whisky trinken darf.“ Aber ist ein Verbot wirklich notwendig oder doch ein Eingriff in die Erziehungskompetenz der Eltern? Wer soll entscheiden, was unsere Kinder auf ihren Smartphones sehen dürfen? Wir Eltern, die Plattformen, oder lieber doch der Staat?
Sie:
Ich selbst nutze die sozialen Medien seit Jahren beruflich. Beim Sprung in die Selbstständigkeit kann man nicht damit rechnen, dass einem die Klienten sofort die Tür einrennen. Und mit zwei kleinen Kindern waren die Akquisemöglichkeiten begrenzt. Social Media war eine gute Möglichkeit, mich am Markt zu präsentieren. Das war in einer konservativen Branche ein Risiko. Anfangs wurde ich belächelt und kritisiert, doch bald zogen andere Kanzleien nach.
Heute ist ein Social-Media-Auftritt selbst in der Anwaltei ganz normal. Plattformen wie Youtube oder Instagram verändern nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die Berufswelt und die Medien. Noch nie war es möglich, sich so schnell eine Community aufzubauen und Botschaften zu verbreiten. Es gibt auch in Österreich viele jugendliche Influencer, die mit einem Posting oder Video mehr Menschen erreichen als Österreichs reichweitenstärkste Zeitung mit der Sonntagsausgabe. Das hat positive Seiten, birgt aber auch Gefahren.
Kontrolle erfordert Vertrauen
Für die Eltern ist die Entscheidung, ab wann sie ihren Kindern Instagram, Tiktok, Snapchat und Co. erlauben, eine Herausforderung. Und sie haben darauf auch nur bedingt Einfluss. Denn wenn alle Freundinnen in der Whatsapp-Klassengruppe kudern, sich gegenseitig lustige Fotos auf Snapchat schicken oder harmlose Tanzvideos auf Tiktok austauschen, will man natürlich nicht, dass das eigene Kind ausgeschlossen ist. Die richtige Balance zwischen Freiheiten und Überwachung ist ein Drahtseilakt. Heimlich das Smartphone der Kinder zu kontrollieren ist ein Vertrauensbruch und meistens kontraproduktiv. Ich empfehle daher klare Regeln und eine offene Kommunikation. Dazu gehört nicht nur, mit den Kindern über die Gefahren zu sprechen, sondern auch die Kontrolle offen zu kommunizieren.
Carmen Thornton ist Rechtsanwältin in Wien.
©Thornton & Kautz RechtsanwälteDoch das erfordert viel Konsequenz, Zeit und Aufmerksamkeit. Denn schon eine kurze Phase der Nachlässigkeit kann fatale Folgen haben, wie uns die Netflix-Serie Adolescence eindrücklich vor Augen geführt hat. Was völlig harmlos aussieht, geht ganz schnell in die falsche Richtung. Bei jungen Mädchen reicht ein Klick auf ein Kochvideo und schon flutet der Algorithmus den Feed mit Tradwife-Reels, die ganz subtil ein Frauenbild vermitteln, das eigentlich schon längst der Vergangenheit angehören sollte. Unsichere Buben, die vor den ersten Datingversuchen auf Social Media Tipps von vermeintlichen Vorbildern suchen, werden geschickt durch Manfluencer und Dating-Coaches in eine Welt hineingezogen, in der Alphas ihre „Männlichkeit“ ausleben, indem sie Frauen gefügig machen und erniedrigen.
Medienkompetenz an Schulen
Ein Social-Media-Verbot ist sicher nicht der Weisheit letzter Schluss. Wer das Problem bei der Wurzel packen will, muss die Plattformen in die Pflicht nehmen. Wirkungslos sind Verbote aber nicht. Eine klare Altersgrenze vermeidet Diskussionen. Wenn auch die Freundinnen oder Freunde noch nicht auf TikTok oder Snapchat sein dürfen, ist die Angst, etwas zu verpassen, viel kleiner. Auch bei anderen suchtgeneigten Tätigkeiten wie beim Glücksspiel gibt es Altersgrenzen. Anbieter, die mit Abhängigkeit ihr Geld verdienen, kann man eben nicht auf Kinder und Jugendliche loslassen. Ein Verbot entlässt die Eltern aber nicht aus der Verantwortung, ihren Kindern einen verantwortungsvollen Umgang mit Social Media beizubringen. Und dass es in Zukunft ein Schulfach Demokratie und Medien geben wird, ist auch ein wichtiger Schritt.
Er:
Ich habe ein etwas ambivalentes Verhältnis zum Social-Media-Verbot. Das Problem sind ja nicht die sozialen Medien an sich, sondern die Algorithmen. Aufgrund des Suchtpotenzials und der schädlichen Auswirkungen von übermäßigem Konsum ist ein unregulierter Zugang zu Tiktok, Snapchat und Co keine Option. Andererseits: Medienkompetenz lernen die Kinder nicht durch Verbote.
Es ist daher nicht überraschend, dass der österreichische Vorstoß für gemischte Reaktionen sorgt. Und man kann natürlich darüber diskutieren, ob nationale Alleingänge sinnvoll sind, die Altersbeschränkungen mit EU-Recht vereinbar sind und ob es nicht sinnvollere Alternativen gäbe. Doch wir wären nicht in Österreich, wenn der größte Aufschrei nicht aus dem Lager der Datenschützer käme. Prompt wurde gewarnt, dass das anonyme und freie Internet Geschichte sei, wenn sich alle Nutzer digital ausweisen müssten.
Johannes Kautz ist Rechtsanwalt in Wien.
©Thornton & Kautz RechtsanwälteEin bemerkenswerter Einwand, denn kaum jemand käme auf die Idee, die Führerscheinpflicht oder Passkontrollen auf Flughäfen abzuschaffen, weil der anonyme und freie Reiseverkehr eingeschränkt wird. Auch die Warnung, dass durch die Identifikation eine staatliche Kontrolle im Netz ermöglicht wird, die von autoritären Regierungen für demokratiefeindliche Zwecke missbraucht werden könnte, wirkt etwas seltsam, wenn man bedenkt, dass der Missbrauch der sozialen Medien durch Trollfabriken maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die älteste Demokratie der Welt zunehmend autoritär regiert wird.
Natürlich kam auch gleich der Einwand, dass ein Verbot ja ohnehin wirkungslos sei, weil es problemlos durch VPN-Zugänge umgangen werden könnte. Ein bestechendes Argument, mit dem auch gleich die Aufhebung aller Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr gerechtfertigt werden könnte. Die lassen sich bekanntlich mit einem Tritt aufs Gaspedal austricksen.
Regeln für Plattformen
Bei diesen Nebelgranaten kommt die Diskussion über sinnvolle Lösungen leider etwas zu kurz. Eine Altersgrenze ist zwar notwendig, wird das Problem aber nicht lösen. Bei Jugendkonten sollten bis zur Volljährigkeit suchtgefährdende Features wie Autoplay und Pushnachrichten gesperrt werden. Und die Algorithmen müssten so programmiert werden, dass Minderjährigen keine schädlichen Inhalte ausgespielt werden. Außerdem sollten alle Nutzer die Möglichkeit haben, in den Kontoeinstellungen festzulegen, welche Inhalte sie sehen wollen und welche nicht. Diese Ansätze sind nicht neu. Sie finden sich in den Leitlinien der EU-Kommission, die als unverbindliche Orientierungshilfe für die Plattformen dienen sollen. Im Gesetz über digitale Dienste (DSA), das EU-weit für eine „sichere, vorhersehbare und vertrauenswürdige Online-Umgebung“ sorgen soll, werden Anbieter mit mindestens 45 Millionen monatlichen Nutzern zwar dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Diese Regelungen sind aber ein zahnloser Papiertiger. Die Vorgaben sind so schwammig, dass letztlich die Plattformen entscheiden, was sie für nötig halten. Und da sich mit Sucht mehr Geld verdienen lässt als mit Jugendschutz, wird man die großen Plattformen mit gut gemeinten Empfehlungen und Gummiparagrafen nicht in die Schranken weisen.
Die EU-Kommission plant zwar Nachschärfungen, doch bis dahin können als Übergangslösung auch nationale Verbote hilfreich sein. Und im Zweifel sollte uns der Kinderschutz vielleicht doch wichtiger sein als der Datenschutz.
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