Homeoffice: Freud oder Leid für die Beziehung?
Zwei Anwälte, zwei Ansichten, eine Rechtslage: Das Wiener Duo erzählt Geschichten aus seiner Ehe, beantwortet Fragen, die uns im Alltag beschäftigen, erklärt, was vor Gericht zählt – und wie er oder sie die Causa sieht.
Von Mag. Carmen Thornton & Mag. Johannes Kautz
Der Fall: Homeoffice und mobiles Arbeiten waren einst das große Versprechen der neuen Arbeitswelt. Und es ist gekommen, um zu bleiben. Das Homeoffice-Angebot ist für viele BewerberInnen bei der Jobsuche ein entscheidendes Kriterium. Und in manchen Branchen arbeiteten mittlerweile etwa drei Viertel der Beschäftigten zumindest teilweise im Homeoffice. Auf der anderen Seite holen einige Unternehmen ihre Mitarbeiter wieder verstärkt ins Büro zurück. Die einen sprechen von sinkender Teamkultur und mangelnder Kontrolle, die anderen von höherer Produktivität und besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Homeoffice verändert nicht nur das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auch zu Hause verschieben sich Rollenbilder, Erwartungen und die Aufteilung von Haushalt und Kinderbetreuung. Ist das Arbeiten in den eigenen vier Wänden also ein Gewinn für alle Beteiligten oder der Auslöser neuer Konflikte?
Sie:
Mit der Corona-Pandemie sind Homeoffice und Telearbeit endgültig im Arbeitsleben angekommen. Ganz ungebrochen ist die anfängliche Euphorie aber nicht. Versuche, die Mitarbeiter wieder ganz ins Büro zurückzubeordern, scheitern zwar oft am Widerstand der Belegschaft, die ihre neu gewonnenen Freiheiten nicht so gerne wieder aufgeben möchten.
Doch viele ArbeitgeberInnen beschränken Homeoffice auf maximal ein bis zwei Tage pro Woche. Aus gutem Grund, denn vor einiger Zeit kam eine groß angelegte Studie in Deutschland zu dem Ergebnis, dass Homeoffice die Produktivität zwar steigern kann, allerdings nur bis zu einem gewissen Punkt. Bei mehr als drei Tagen pro Woche im Pyjama geht es wieder bergab mit der Leistung. Soziale Interaktion und Teamkultur bleiben auch im Zeitalter der Digitalisierung ein wesentlicher Faktor.
Fairere Aufgabenverteilung
Der Schlüssel ist also eine ausgewogene Balance. Das gilt nicht nur im Arbeitsleben. Auch in vielen Familien ist die richtige Balance zwischen Arbeiten und Präsenz ein Thema. Das Gesetz verlangt, dass die Ehegatten ihre Lebensführung einvernehmlich und mit dem Ziel voller Ausgewogenheit ihrer Beiträge gestalten. Das bedeutet nicht, dass jeder in allen Bereichen exakt die Hälfte machen muss.
Carmen Thornton ist Rechtsanwältin in Wien.
©Thornton & Kautz RechtsanwälteDoch die Aufgaben sollen fair verteilt werden. Haushalt und Kinderbetreuung lassen sich aber nicht einfach remote erledigen, da ist schon Präsenz gefragt. Vor allem bei Kindern im Volksschulalter und in der Unterstufe ist die Aufsicht durch einen Erwachsenen noch unverzichtbar, eine 24-Stunden-Betreuung ist aber nicht mehr notwendig. Es reicht daher, wenn ein Elternteil bei Bedarf verfügbar ist. Wenn beide Eltern die Möglichkeit haben, auch im Homeoffice zu arbeiten, erleichtert das den Wiedereinstieg ins Berufsleben deutlich. Zumindest dann, wenn auch der andere bereit ist, die Aufgaben umzuverteilen. Diese Bereitschaft ist nicht nur ein Erfolgsrezept für die Ehe, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung. Selbst wenn die Eltern vereinbart haben, dass einer bei den Kindern bleibt, ist das nicht in Stein gemeißelt. Jeder Ehepartner kann von einer einvernehmlichen Gestaltung aus wichtigen persönlichen Gründen auch einseitig wieder abgehen. Der Wunsch nach einer Erwerbstätigkeit ist im Gesetz ausdrücklich als Grund für eine Änderung genannt.
Liebe im Homeoffice
Dass im Zweifel die Frau für Haushalt und Kinderbetreuung verantwortlich ist und daher beruflich zurückstecken muss, steht hingegen in keinem Gesetz. Der Wunsch nach einem Wiedereinstieg ins Berufsleben oder einer Ausweitung des Beschäftigungsausmaßes ist daher vom anderen Ehepartner zu berücksichtigen und auch aktiv zu unterstützen. Wenn nicht ausnahmsweise die Interessen des berufstätigen Teiles überwiegen, sind die Aufgaben daher umzuverteilen. Die Möglichkeit von Homeoffice macht die Ausrede, dass man ja im Büro unabkömmlich ist, noch unglaubwürdiger als bisher.
Kürzlich wurde auch eine Studie zu den Auswirkungen von Homeoffice auf Beziehungen veröffentlicht. Das erfreuliche Ergebnis: Paare, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten, bekommen im Schnitt um 14 % mehr Kinder. Auch hier wird also die Produktivität gesteigert. Vielleicht ist die Studie nur ein Beleg dafür, dass Sex am Arbeitsplatz keine Ausnahmeerscheinung ist.
Naheliegender ist aber die Interpretation, dass Homeoffice auch eheerhaltend sein kann. Und im Homeoffice schließt das eine das andere ja nicht aus.
Er:
Auch ich bin mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie ins Homeoffice gewechselt. Die Umstellung war nicht so einfach. Plötzlich war ich den ganzen Tag in Rufbereitschaft.
Und die wurde häufig und vehement in Anspruch genommen, von zwei kleinen Chefs, die wenig Verständnis für Work-Life-Balance hatten und bei denen immer alles sofort erledigt werden musste. Gewissermaßen das Gegenteil von Workation. Auch die Rollenverteilung in der Ehe hat sich geändert. Wir haben die Aufgaben viel fairer und ausgeglichener verteilt. Das war für beide ein Gewinn. Und allen Unkenrufen zum Trotz geht die Karriere deshalb nicht den Bach hinunter. Ganz im Gegenteil. Wenn beide anschieben, geht’s sogar schneller voran und zwei Einkommen sind auch kein Nachteil.
Kontrolle im Homeoffice
Viele Arbeitgeber ziehen mittlerweile aber eine gemischte Bilanz. Auf der Habenseite steht die größere Mitarbeiterzufriedenheit. Doch die Vermutung, dass dieser Effekt auch auf ein Plus an Tagesfreizeit zurückzuführen ist, konnte nie so ganz widerlegt werden. Produktivität ist schwer messbar und der Überwachung sind auch im Homeoffice strenge Grenzen gesetzt.
Der Einsatz von Systemen, die einen Einblick in den Bildschirm oder jeden Arbeitsschritt am Computer lückenlos erfassen und auswerten, ist nicht erlaubt. Gegen ein Live-Monitoring, bei dem erkennbar ist, ob und wie lange die Mitarbeiter beschäftigt oder inaktiv sind, hatte das Bundesverwaltungsgericht hingegen nichts einzuwenden.
Johannes Kautz ist Rechtsanwalt in Wien.
©Thornton & Kautz RechtsanwälteAuch das Reporting bei Abweichungen von mehr als 15 Prozent vom Durchschnitt war gerechtfertigt. Der Fall betraf ein Callcenter. Dass solche Systeme auch in anderen Branchen durchgewunken werden, ist damit nicht gesagt. Der Arbeitgeber muss immer im Einzelfall beurteilen, ob ein Kontrollsystem die Menschenwürde verletzt oder nur berührt. Davon hängt ab, ob die Maßnahme generell verboten ist oder eine Zustimmung erforderlich ist. Was an eine mathematische Aufgabe mit exakter Lösung erinnert, ist eher ein Drahtseilakt. Denn jeder Irrtum kann teuer werden.
Kontrollmaßnahmen ohne erforderliche Betriebsvereinbarung verstoßen nach einer aktuellen Entscheidung der Datenschutzbehörde gegen das Geheimhaltungsinteresse der Arbeitnehmer. Meldungen über Rekordstrafen in zweistelliger Millionenhöhe für Datenschutzverletzungen tragen kaum zur Beruhigung bei. Kein Wunder, dass manche Betriebe lieber auf Nummer sicher gehen und nicht nur die Kontrolle, sondern gleich das Homeoffice einschränken. Durch den Einsatz von KI eröffnen sich zwar neue technische Möglichkeiten zur Kontrolle und Auswertung der Leistungen, aber auch rechtliche und bürokratische Hürden. Die KI-Verordnung stuft viele KI-Anwendungen im HR-Bereich, die der Leistungsbewertung dienen oder Entscheidungen über Gehaltserhöhungen, Beförderungen und Kündigungen beeinflussen, als Hochrisikosysteme ein. Diese unterliegen strengen Transparenzpflichten. Systeme zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz sind überhaupt verboten.
Telearbeit im Ausland
Auch auf Arbeitnehmerseite kann Remote Work für unangenehme Überraschungen sorgen. Wer bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigt ist, der in Österreich keinen Standort hat, erspart sich nicht nur den Weg ins Büro, sondern im Kündigungsfall auch jenen zu Gericht. Letzteres aber oft unfreiwillig. Ohne inländischen Betrieb besteht kein Kündigungsschutz, auch wenn das Arbeitsverhältnis österreichischem Recht unterliegt.
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