Gafferfotos: Deutschland macht Upskirting zur Straftat

Symbolfoto upskirting
Wenn Männer Frauen unter den Rock fotografieren, können Betroffene sich in Deutschland nun juristisch wehren.

Das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt ist künftig in Deutschland eine Straftat. Gleiches gilt, wenn man Unfalltote fotografiert oder filmt.

Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat der Deutsche Bundestag am frühen Freitagmorgen verabschiedet.

Heimliche Spanner-Fotos

Upskirting – so nennt man es, wenn der Intimbereich ohne Einverständnis abgelichtet wird. Die Fotos werden oft in einschlägigen Online-Foren oder auf Pornowebseiten hochgeladen. Upskirting war nach bisheriger Rechtslage meist keine Straftat. Durch die jetzt beschlossene Reform müssen die Täter jedoch mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

Die gleiche Strafe droht in Zukunft, wenn jemand Unfalltote fotografiert oder filmt. Bisher schützte das Strafrecht nämlich nur lebende Unfallopfer.

"Solche Grenzüberschreitungen sind nicht hinnehmbar", erklärte die deutsche Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Das Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt sei eine schamlose Verletzung der Intimsphäre. Auch Bilder von Unfallopfern verletzten jeden menschlichen Anstand. "Den Angehörigen müssen wir das zusätzliche Leid ersparen, dass Bilder ihrer verstorbenen Eltern oder Kinder auch noch verbreitet werden."

Rechtslage in Österreich

In Österreich gibt es keinen eigenen Straftatbestand für Upskirting. Um sich dagegen wehren zu können, muss man den Übergriff zunächst einmal bemerken. Wenn sich der Täter weigert, die Bilder zu löschen, kann man beispielsweise zivilrechtlich gegen ihn vorgehen. Wer privat eine Klage einbringt, muss sich auf ein kostspieliges Verfahren einstellen. Verliert man den Prozess, muss man für diesen zur Gänze aufkommen.

In Großbritannien ist Upskirting seit 2019 untersagt. Tätern droht eine Haftstrafe.

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