Berliner Gastronomen schreiben Brandbrief an ihren Bürgermeister

Berliner Gastronomen schreiben Brandbrief an ihren Bürgermeister
Berliner Gastronomen schrieben einen offenen Brief an Berlins Bürgermeister Michael Müller.

Gastronomen der deutschen Bundeshauptstadt haben einen gemeinsam unterzeichneten Brief an ihren Bürgermeister Michael Müller aufgesetzt: Es ist der Verzweiflungsruf einer von Corona äußerst heftig betroffenen Branche, wie die Branchenseite ahgz.de berichtet.

Dort heißt es: "Wir stehen bereits jetzt mit dem Rücken an der Wand. Unsere Existenz ist dramatisch gefährdet, denn ohne Buchungen und Gäste schauen wir in leere Kassen und Konten, sehen die stillen Räume unserer geschlossenen Betriebe und wissen schon jetzt nicht, wie wir und unsere MitarbeiterInnen den Monatswechsel überstehen werden, geschweige denn, wie wir die anstehenden Miet- und sonstigen Zahlungen des neuen Monats leisten sollen. Das Wasser steht uns buchstäblich bis zum Hals!"

Ohne unbürokratische Hilfsgelder würden viele Gastronomen den April nicht durchhalten.

In der Gastronomie gibt es keinen "Nachholeffekt", wenden sich die Gastronomen an Müller: "Wir können nach der Krise eben nicht einfach unsere Produktion hochfahren, um den entgangenen Umsatz nachzuholen. Denn das Essen oder Getränk, das wir heute nicht verkaufen, werden wir drei Monate später nicht mehrfach an den Gast bringen können."

Die Berliner Gastronomen machen dem Bürgermeister ein Angebot: Sie stehen bereit, wenn es gelte, Einsatzkräfte oder andere Bedürftige mit Speisen und Getränken zu versorgen, wie die Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung online berichtet. 

Die Forderungen deutscher Gastronomen:

- Soforthilfen, einen Nothilfefond, um Liquiditätsengpässe abzufangen

- Sofortige Kostenübernahme der Bruttogehälter (Vollzeit und Teilzeit)

- Fortzahlungen für ausgefallene Arbeitsstunden von Minijobbern

- Sofortige Bürgschaften für Miet- und Pachtverpflichtungen

- Zurückzahlung von Gewerbe- und Körperschaftssteuer-Vorauszahlungen

- Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 1. März 2021

- Rechtlicher Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund von Dauerschuldverhältnissen (Miet-, Leasing- und Kreditverträge) 

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