Wo liegt die Grenze zwischen Flirt und Belästigung?

Zu viel Nähe - "Sagen Sie sofort Stopp", sagt AK-Expertin Moritz
Immer mehr Frauen beschweren sich über sexuelle Belästigungen von männlichen Vorgesetzten. Überall auf der Welt teilen Frauen zurzeit ihre Erfahrungen mit sexueller Belästigung.

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Frauen und auch Männer fragen sich,
wo die Grenze zwischen Flirt und sexueller Belästigung liegt.
Sexuelle Belästigung sind zum Beispiel unerwünschte Berührungen
oder Aussagen, durch die man sich belästigt fühlt.
Der Kurier hat Experten gefragt und hier sind die Antworten zusammengefasst.

Wo ist die Grenze zwischen Flirt und sexueller Belästigung?

Sobald sich jemand belästigt fühlt, ist es eine sexuelle Belästigung.
Ein Flirt soll für beide Menschen etwas Schönes sein.
Einen Flirt müssen beide wollen.
Wenn es für eine Seite unangenehm ist, ist es sexuelle Belästigung.
Die Grenze ist nicht schwer zu übersehen,
man muss nur auf sein Bauchgefühl vertrauen.

Oft bemerkt man eine sexuelle Belästigung nicht sofort.
Am Anfang scheint es nur eine zufällige Berührung zu sein,
aber diese können sich häufen und länger werden.

Wenn es sich für die Betroffenen,
als sexuelle Belästigung anfühlt, ist es auch eine.
Das gilt nicht nur bei Gesprächen oder Berührungen,
auch unpassende Fotos oder unanständige Witze gehören dazu.

Wie viele Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz gibt es im Jahr?

Im Jahr gibt es etwa 200 Beschwerden
wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Aber viele trauen sich nicht zu sagen, dass sie sexuell belästigt werden.
Nicht nur Frauen, sondern auch Männer können
Opfer einer sexuellen Belästigung werden.

Wie ist die gesetzliche Regelung?

Das Gleichbehandlungs-Gesetz verbietet
sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
Im Gleich-Behandlungs-Gesetz steht,
dass Männer und Frauen in der Arbeitswelt gleich behandelt werden müssen.
Im Gesetz steht, dass Berührungen, Aufforderungen und Handlungen,
die man als unangebracht empfindet, sexuelle Belästigung sind.
Wichtig ist, dass der Arbeitsgeber verpflichtet ist,
alle Mitarbeiter vor sexueller Belästigung zu schützen.
Wer belästigt wird, hat das Recht, eine Anzeige zu machen.

Wie soll der Betroffene reagieren?

Sagen Sie der Person: Ich fühle mich belästigt.
Ich möchte das nicht mehr!
Schreiben Sie sich genau auf:
Wie wurden sie belästigt?
Was hat die Person gemacht?
Wann hat die Person Sie belästigt?
Berichten Sie ihrem Arbeitgeber von der sexuellen Belästigung.
Er hat die Pflicht, alle Mitarbeiter vor sexueller Belästigung zu schützen

Welche Anlaufstellen gibt es für Betroffene?

Es gibt die Frauenhelpline, die man immer erreichen kann.
Die Telefon-Nummer ist 0800 222 555.
Auf www.frauenhelpline.at kann man auch Kontakt aufnehmen.
Man wird dort von Montag bis Donnerstag
von 9 bis 15 Uhr und am Freitag von 9 bis 12 Uhr kostenlos beraten.

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