Untersuchungs-Haft für Drogen Verkäufer

Untersuchungs-Haft für Drogen Verkäufer
In Wien gibt es immer wieder Probleme mit Drogen-Verkäufern. Deshalb wird das Gesetz gegen Drogen-Handel wieder strenger.

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Anfang 2016 wurde das Gesetz für Drogen gelockert.
Menschen, die Drogen verkaufen, müssen 3 Mal erwischt werden
bevor sie festgenommen werden können.
Erst nach dem 3.Mal kommen sie in Untersuchungs-Haft.
Untersuchungs-Haft heißt, dass man wegen einer Straftat eingesperrt wird,
bis es eine Gerichts-Verhandlung gibt.
Das nennt man auch U-Haft.

In letzter Zeit gab es aber viele Probleme
wegen Drogen-Handel in Wien.
Und die Polizei konnte wegen dem
lockeren Gesetz wenig dagegen tun.
Justiz-Minister Wolfgang Brandsetter wollte
deshalb das Gesetz verändern.
Ein Justiz-Minister ist für Gesetze zuständig.
Er wollte noch härtere Strafen für Menschen,
die Drogen verkaufen.
Das bedeutet, dass Menschen schnell verhaftet werden dürfen,
wenn sie beim Drogen-Verkauf erwischt werden.
Wolfgang Brandstetter hat sich schon mit Politiker
wegen dem neuen Gesetz geeinigt.
Das Gesetz wird ab Juni 2016 umgesetzt.

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