Regierung stellt Plan für Sozialversicherungs-Reform vor
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Die österreichische
Regierung hat am 22. Mai
ihre Pläne zur Sozialversicherungs-Reform vorgestellt.
Mit einer Reform möchte man
bestimmte Dinge neu ordnen oder verbessern.
Die Reform wurde von Bundeskanzler Sebastian Kurz,
Vizekanzler Heinz-Christian Strache,
Sozial-Ministerin Beate Hartinger-Klein
und dem Gesundheits-Sprecher der ÖVP,
August Wöginger, vorgestellt.
Im folgenden Abschnitt sind die wichtigsten Punkte der
Sozial-Versicherungs-Reform zusammengefasst:
· Es soll in Zukunft statt 21 Sozial-Versicherungen nur
mehr 4 Sozial-Versicherungen geben.
· Die einzelnen Gebiets-Krankenkassen sollen zu einer
Gesamt-Krankenkasse zusammengelegt werden.
Diese Krankenkasse soll
„Österreichische Gesundheits-Kasse“ heißen.
· Die Österreichische Gesundheits-Kasse soll laut
Kurz ihren Standort nicht in Wien haben,
sondern in einem anderen Bundesland.
· Die Beamten-Versicherung und die Eisenbahn-
und Bergbau-Versicherung sollen
zu einer Versicherung zusammengelegt werden.
· Die derzeitige Bauern-Versicherung und
die Versicherung für Selbständige, werden zusammengelegt.
· Als letzte Versicherung bleibt die
Pensions-Versicherungs-Anstalt,
auch PVA genannt, weiterhin erhalten.
Sie ist für Arbeiter und Angestellte zuständig.
· Die AUVA soll erhalten bleiben.
Die Regierung gibt der AUVA bis 31. August Zeit,
500 Millionen Euro einzusparen.
Bis dahin muss es einen Spar-Plan geben.
Bundeskanzler Kurz sagt, dass die Unfall-Krankenhäuser und
die Stationen, wo kranke Menschen wieder
gesund gepflegt werden, erhalten bleiben.
Diese Stationen nennt man auch Rehabilitations-Stationen.
Es wird bei den Versicherungen zu starken Einsparungen
im Personal kommen.
Seit Jahrzehnten ist es ein Haupt-Anliegen der FPÖ,
dass die Sozialversicherungen zusammengelegt werden.
Bundeskanzler Kurz und Vizekanzler Strache bezeichnen diese
Verwaltungs-Reform als die größte Reform seit Jahrzehnten.
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