Neues Jugendschutzgesetz: neue Regeln zu Rauchen, Alkohol und Ausgehzeiten

Neues Jugendschutzgesetz: neue Regeln zu Rauchen, Alkohol und Ausgehzeiten
Die Regierung startet eine Aktion zur Erklärung vom neuen Jugendschutzgesetz. Bei dieser Aktion sprechen Youtube-Blogger über die neuen Gesetze.

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Es gibt eine Aktion von der Regierung
zum neuen Jugendschutzgesetz.
Bei dieser Aktion sprechen junge
Youtube-Blogger über die Änderungen.
Sie erzählen auch von Problemen die durchs
Alkohol trinken und durchs
Rauchen entstehen können.

Aussagen der Jugendlichen
Ella, eine der Jugendlichen, erzählt
warum sie gegen das Rauchen ist.
Sie meint, dass man vom Rauchen
schlechte Zähne bekommt,
älter ausschaut und stinkt.
Sie weiß auch, dass rauchen nicht gesund ist.

Raphael ist auch einer der Jugendlichen.
Er erklärt in seinem Video,
warum es nicht gut ist, zu viel Alkohol zu trinken.
Er meint, dass man vom Alkohol dumm wird.
Raphael trinkt  selber keinen Alkohol,
weil er Sportler ist.
Ihm ist es egal, was seine Freunde dazu sagen.
Er meint, dass sie das akzeptieren müssen.

Das neue Jugendschutzgesetz

Rauchen:
Für Jugendliche unter 18 Jahren ist das Rauchen
und das Kaufen von Zigaretten verboten.
Auch E-Zigaretten sind für Jugendliche unter 18 verboten.

Alkohol:
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keinen Alkohol trinken.
Es darf ihnen auch kein Alkohol verkauft werden.
Wenn die Jugendlichen 16 Jahre alt sind,
dann dürfen sie Wein und Bier trinken.
Betrinken dürfen sich 16 bis 18-Jährige aber trotzdem nicht.

Ausgehzeiten:
Durch das neue Gesetz dürfen
unter 14-jährige jetzt bis 23 Uhr außer Haus bleiben.
14 bis 16-Jährige dürfen bis 1 Uhr früh ausbleiben.
Jugendliche ab 16 dürfen so lang ausbleiben,
wie sie wollen.
Das gilt aber nur, wenn die Eltern
damit einverstanden sind.


Strafen:
Mit Jugendlichen, die unerlaubt Alkohol trinken
oder rauchen und dabei erwischt werden,
werden Aufklärungs-Gespräche zu dem Thema geführt.
Wenn  sich Jugendliche dann erneut
nicht an die Regeln halten,
können sie zu Sozialarbeit verpflichtet werden.
Im schlimmsten Fall, können sie eine Strafe
von bis zu 300 Euro bekommen.

Diese neuen Gesetze wird es
in 8 Bundesländern geben.
Oberösterreich übernimmt die Gesetze nicht.
Ab 1 Jänner gelten die neuen Gesetze.

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