Kein Rauchen und kein Riesenrausch

Rauchen ist ab Jänner für Jugendliche unter 18 Jahren verboten
Alkohol, Ausgehen und Tabak: Steirische Jugendliche erklären Gleichaltrigen das neue Jugendschutzgesetz.

So einfach kann eine Botschaft sein: „Man stinkt nicht nur aus dem Mund, sondern als ganze Person“, betont Ella. Falten, schlechte Zähne, „man sieht älter aus“, kommentiert Leonie – und überhaupt: „Jede Zigarette, die du rauchst, verkürzt dein Leben um 29 Minuten.“

Die Schwestern Ella und Leonie aus Graz sind wie Raphael alias „RafcoNator“ YouTuber, also Video-Blogger. Diese drei Jugendlichen hat das Bildungsressort des Landes zu Protagonisten der aktuellen Kampagne über das Jugendschutzgesetz gemacht: Mit Jahresbeginn ändert sich einiges für Jugendliche in Bezug auf Alkohol- und Tabakkonsum, aber auch im Hinblick auf die erlaubten Ausgehzeiten.

„Ein bisserl depperter“

Während Ella und Leonie vor den Folgen des Rauchens warnen, spricht Raphael über Alkohol. „Mit jedem Rausch wird man ein bisserl depperter“, deponiert er in seinem Video. Er selbst trinke nicht, das passe nicht zu seinem Lebensstil als Sportler. Eine Einstellungssache, für die man einstehen müsse, auch wenn „das im Freundeskreis zwischendurch nicht immer akzeptiert wird“, überlegt der Jugendliche.

Jugendschutz ist Ländersache, aber acht Bundesländer haben sich auf einheitliche Bestimmungen geeinigt, Ausnahme ist Oberösterreich. Diese neuen Vorgaben treten mit 1. Jänner in Kraft:

- Rauchen: Bis 18 Jahren sind der Konsum, aber auch der Kauf von Tabakwaren jeder Art verboten. Das gilt natürlich auch für die CBD-Stäbchen aus Hanf-Shops. Ebenfalls untersagt ist das Rauchen von E-Zigaretten.

- Alkoholkonsum: Unter-16-Jährige dürfen keinerlei alkoholische Getränke zu sich nehmen. Wirte dürfen sie ihnen auch nicht verkaufen. Danach sind Wein und Bier erlaubt, aber Achtung: Völlig betrinken dürfen sich 16- bis 18-Jährige auch wieder nicht.

Keine Promillegrenze

„Nicht gebrannter Alkohol ist nur in dem Ausmaß erlaubt, als dadurch psychische und physische Leistungsfähigkeit nicht wesentlich beeinflusst wird“, heißt es im Gesetz. Das ist dann Auslegungssache, die Polizei kann den Promillegehalt testen. Promillegrenze für Jugendliche wurde jedoch keine eingeführt. Sogenannte harte Alkoholika wie Schnaps sind erst mit der Volljährigkeit gestattet, also ab 18 Jahren.

- Ausgehzeiten: Die Steiermark war diesbezüglich bisher strenger als andere Bundesländer, gesteht SPÖ-Landesrätin Ursula Lackner ein. „Wir sind da etwas liberaler geworden.“ Ab Jänner dürfen Unter-14-Jährige bis 23 Uhr ausbleiben, 14- bis 16-Jährige bis ein Uhr früh. So sind für beide Altersgruppen jeweils zwei Stunden mehr als bisher in der Steiermark gestattet. Für Jugendliche ab 16 Jahren gibt es keine Beschränkung der Ausgehzeit mehr immer vorausgesetzt, die Erziehungsberechtigten sind einverstanden.

- Strafen: Sollten Jugendliche bei Verstößen gegen Alkohol- und Rauchverbot sowie Ausgehzeiten erwischt werden, sind zunächst Beratungsgespräche und Schulungen geplant. Sollte sich der Zwischenfall wiederholen, kann auch Sozialarbeit verhängt werden. Als letzte Konsequenz sind Geldstrafen bis zu 300 Euro vorgesehen.

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