Frauen-Ärztin in Deutschland wegen Werbung zur Abtreibung angezeigt

Menschen mit Schildern
Eine deutsche Frauen-Ärztin muss vor Gericht. Sie hat auf ihrer Internet-Seite Werbung zur Abtreibung gemacht.

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In Deutschland muss eine Frauen-Ärztin bald vor Gericht,
weil sie Werbung auf ihrer Internet-Seite gemacht hat,
dass schwangere Frauen bei ihr abtreiben können.
Werbung dafür zu machen, ist in Deutschland aber verboten.
Bei einer Abtreibung wird das winzige Kind,
das im Bauch der schwangeren Frau ist entfernt
und das Kind stirbt.
Abtreibung wird auch Schwangerschafts-Abbruch genannt.
Es gibt verschiedene Gründe warum sich Frauen
für eine Abtreibung entscheiden.

Menschen die gegen Abtreibungen sind,
haben die Frauen-Ärztin angezeigt.
Bereits 3 Mal wurde die Frauen-Ärztin
von Abtreibungs-Gegnern angezeigt.
Jetzt muss sie aber zum ersten Mal vor Gericht.
Mehrere Ärzte sind auf der Vorderseite
der Zeitung "taz" zu sehen.
Sie wollen damit ihre Kollegin unterstützen
und eine Änderung vom Gesetz bewirken.
Auch einige Parteien in Deutschland, wie zum Beispiel
die FDP und die Grünen, sind für eine Änderung.

Abtreibung ist in Deutschland verboten,
aber wenn die Abtreibung in den ersten 12 Wochen
der Schwangerschaft gemacht wird,
gibt es dafür keine Strafe.
In Österreich gibt es kein Werbe-Verbot für Abtreibungen.
Eine Abtreibung ist auch wie in Deutschland
innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft straffrei.
Die Kosten für die Abtreibung, muss sich die Frau
in Österreich aber selber bezahlen.

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