Gynäkologin wegen "Werbung" für Abtreibung angezeigt

Menschen mit Schildern
Eine deutsche Ärztin muss bald vor Gericht, weil sie auf ihrer Website darauf hinweist, dass Frauen in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche durchführen lassen können.

Das aktuelle Cover der Wochenendausgabe der deutschen Tagezeitung taz zeigt Gynäkologen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie drücken damit ihre Solidarität mit ihrer Kollegin Kristina Händel aus, die kommenden Freitag im hessischen Gießen vor Gericht muss, weil sie gegen das in Deutschland festgeschriebene Werbeverbot für Abtreibung verstoßen habe.

Konkret weist die 61-jährige Ärztin auf ihrer Website darauf hin, dass Frauen in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche durchführen lassen können. Abtreibungsgegner haben sie deswegen angezeigt. Möglich ist das durch den Paragrafen 219a des deutschen Strafgesetzbuches aus dem Jahr 1933, der das Verbot regelt und auch eine sachliche Information als Werben "des Vermögensvorteils wegen" wertet. Wie die taz berichtet, wurde Händel deswegen bereits drei Mal angezeigt. Nun muss sie zum ersten Mal vor das Amtsgericht.

Nicht nur ihre Kollegen auf dem Titelbild der taz sehen Änderungsbedarf beim Paragrafen 219a. Bestrebungen in diese Richtung haben beispielsweise auch die Linksfraktion, die Grünen und die FDP. Die CDU ist diesbezüglich skeptisch, denn das Werbeverbot soll "Geschäftsmodelle mit Abtreibungen" verhindern.

Dreitägige Bedenkzeit

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland generell verboten, aber straffrei. Dafür muss man eine dreitägige Bedenkzeit verstreichen lassen und den Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen vornehmen lassen. Österreich ist in diesem Punkt liberaler. Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung ist eine "vorhergehende ärztliche Beratung". Auch ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche existiert in der Form wie in Deutschland nicht, erklärte Elisabeth Greif, assoziierte Professorin am Institut für Legal Gender Studies in Linz dem Standard.

Info: Abtreibung in Österreich

In Österreich hat Maria Theresia einen Abtreibungsparagrafen (§144) im Strafgesetzbuch (StGB) eingeführt. Auch heute gibt es noch immer einen Abtreibungsparagrafen (§96) im Strafgesetzbuch, Abtreibung ist demnach unter Strafe gestellt, aber durch die 1975 in Kraft getretene "Fristenregelung" (§97) straffrei möglich, wenn sie vor der 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt wird. Für die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs müssen Frauen in Österreich selbst aufkommen.

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