Beim Erben muss man viel beachten

Wenn es ums Erben geht, kommt Streit in den besten Familien vor
Seit Anfang 2017 gibt es ein neues Erb-Recht in Österreich. Viele Menschen wissen nicht über das neue Erb-Recht Bescheid.

Link zum Original-KURIER-Artikel

Seit 1. Jänner 2017 gibt es ein neues Erb-Recht in Österreich.
Erben bedeutet, wenn man seinen Besitz nach dem Tod
an andere weitergibt.

Es gibt viele Menschen, die über die Änderungen
beim Erben nicht Bescheid wissen.
Viele Leute glauben zum Beispiel,
dass sie einfach ihre Kinder enterben können.
Enterben bedeutet, dass eine bestimmte Person
nichts von dem Erbe bekommt.

Gründe für eine Enterbung können sein,
dass man für 20 Jahre oder länger ins Gefängnis muss.
Noch ein Grund kann sein, wenn man demjenigen,
der vererbt, Schaden zugefügt hat und man dafür
für mindestens 1 Jahr ins Gefängnis muss.
Ein weiterer Grund kann sein, dass man
die Familien-Pflichten vernachlässigt hat.

Die Annahme, dass der Lebensgefährte die Wohnung bekommt,
wenn man verstorben ist, ist auch falsch.
Der Lebensgefährte bekommt nur etwas,
wenn es keine anderen lebenden Verwandten mehr gibt.
Aber wenn ein Lebensgefährte mit dem Verstorbenen
3 Jahre lang zusammengelebt hat,
darf er noch ein Jahr in der gemeinsamen Wohnung leben.
Wer sicher gehen will, muss ein Testament machen.
In einem Testament ist genau geregelt,
wer wie viel bekommt.

Beim Erben gibt es einen Pflichtteil,
der an Kinder oder Ehepartner ausgezahlt werden muss.
Das Erbe wird zwischen den Kindern
und dem Ehepartner aufgeteilt.
Man kann aber auch entscheiden,
dass der Ehepartner alles bekommt.
Aber trotzdem bekommen die Kinder noch den Pflichtteil.
Neu im Erbrecht ist auch, dass der gesamte Pflichtteil
nicht mehr sofort bezahlt werden muss.
Der Pflichtteil kann auch auf mehrere
Zahlungen aufgeteilt werden.

Viele Menschen nehmen an, dass nach ihrem Tod
der Ehepartner alles bekommt,
wenn das Paar keine Kinder hatte.
Aber wenn die Eltern von dem Verstorbenen noch leben,
bekommen sie auch einen Teil von dem Erbe.
Neu ist, dass die Geschwister kein Recht auf ein Erbe haben,
wenn ein Bruder oder eine Schwester stirbt.

Viele Menschen glauben, dass sie keinen Pflichtteil
mehr vererben müssen, wenn sie bereits zu Lebzeiten
viel verschenkt haben.
Zum Beispiel bezahlt man seiner Tochter
eine teures Auslands-Studium und dem Sohn
schenkt man die teure Eigentums-Wohnung.
Da denken dann viele, dass man den Pflichtteil
und alle Ansprüche auf ein Erbe erledigt hat.
Solche Schenkungen innerhalb der Familie werden zwar
auf den Pflichtteil angerechnet, wenn ein Kind aber weniger
erhalten hat, steht ihm noch ein Pflichtteil zu.
Ein Testament alleine reicht dann auch nicht.
Man muss dann einen Pflichtteils-Verzichts-Vertrag machen.
Diesen Vertrag müssen auch die Kinder unterschreiben,
die auf das Erbe verzichten.
Zusätzlich muss ein Notar dabei sein, damit der Vertrag
als schriftliche und öffentliche Urkunde gilt.
Ein Notar ist eine Person, die bei Bestätigungen von
Beweisen, Unterschriften, Urkunden und Rechts-Geschäften
gebraucht wird, damit diese gelten.

Viele Menschen mit österreichischen Pass denken,
dass für sie auch das österreichische Erbschafts-Gesetz gilt.
Das stimmt aber nicht.
Wichtig ist, wo man den Großteil seines Lebens gelebt hat.
Wenn man den Großteil seines Lebens im Ausland
gelebt hat, gelten die Gesetze aus diesem Land.

Kommentare