Arbeitnehmer aus dem Ausland werden jetzt gerecht bezahlt

Arbeitnehmer aus dem Ausland werden jetzt gerecht bezahlt
Der Einsatz von Arbeitnehmern aus dem Ausland wird ab jetzt strenger geregelt und die Bezahlung wird gerechter.

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Das Europäische Parlament beschloss am 29. Mai
strengere Regeln für die Bezahlung
von Arbeitnehmern aus sogenannten Billiglohnländern.
Im Europäischen Parlament werden die Gesetze für
die Mitgliedsländer der Europäischen Union beschlossen.
Arbeitnehmer sind alle Personen,
die bei einer Firma über einen Vertrag angestellt sind.
Ein Billiglohnland ist ein Land,
in dem großteils nur geringe Löhne gezahlt werden.


Arbeitnehmer, die in anderen Ländern arbeiten,
sollen in Zukunft denselben Lohn erhalten,
wie die einheimischen Arbeitnehmer.
Als Lohn bezeichnet man das Geld,
dass man für seine Arbeit bekommt.
Außerdem sollen Arbeitnehmer in Zukunft
nur mehr höchstens 18 Monate lang
in einem anderen Land arbeiten dürfen.


Der EU-Politiker Heinz Becker sagte,
dass diese Einigung nicht leicht war.
Er meint auch, dass es wichtig ist,

dass für Arbeitnehmer die Regeln
von dem Land gelten, in dem sie arbeiten.
Becker sagte auch,
dass die EU damit ausländische Arbeitnehmer
in Österreich vor einem ungerechten Lohn beschützen möchte.


Die EU-Politikerin Evelyn Regner sagte, dass es für die
Sozialdemokraten ein großer Fortschritt ist,
dass Arbeitnehmer aus dem Ausland
den gleichen Lohn bekommen wie Staatsbürger.
Sozialdemokratie beschreibt eine bestimmte politische Richtung.
Die Sozialdemokraten setzen sich für
eine soziale und gerechte Politik ein.


Deutschland, Frankreich, Polen und Belgien haben
die meisten Arbeitnehmer aus dem Ausland aufgenommen.
Die meisten ausländischen Arbeitnehmer
kommen aus Polen, Slowenien und aus Deutschland.
Im Jahr 2016 gab es in Österreich
120 000 Arbeitnehmer aus dem Ausland.


Länder, wie zum Beispiel Deutschland,
unterstützen die neue Regelung der EU deswegen,
weil sie zu niedrige Löhne verhindern wollen.
Außerdem möchten diese Länder
keine schlechten Lebensumstände
für Arbeitnehmer aus dem Ausland.

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